U-Ausschuss: Hafenecker offen für vertrauliche Beamtenbefragung

FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker hat sich vor dem morgen tagenden ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss offen für eine Befragung der Großbetriebsprüfer der Finanz in einer vertraulichen Sitzung gezeigt.

Dieses Anliegen sei an den U-Ausschuss herangetragen worden, so Hafenecker: „Beamte haben ein Recht auf ihre Persönlichkeitsrechte. Dem kann man nähertreten.“ Man werde sich das mit den anderen Fraktionen anschauen und dann abwiegen.

Wie das Ö1-Morgenjournal berichtete, richtete die Chefin des bundesweit zuständigen Finanzamtes für Großbetriebsprüfungen ein Schreiben an den Untersuchungsausschuss. Wegen der offenbar noch laufenden Betriebsprüfung des Vorarlberger ÖVP-Wirtschaftsbundes sollten die beiden Beamten in nicht medienöffentlicher Sitzung befragt werden, könnte doch die zu erwartende mediale Berichterstattung die Ergebnisse der noch laufenden Prüfung gefährden.

Ablehnung bei SPÖ und Grüne

SPÖ und Grüne stehen dem Wunsch ablehnend gegenüber. Der rote Fraktionsführer Kai Jan Krainer verwies gegenüber Ö1 darauf, dass im U-Ausschuss in der Vergangenheit über alle Steuerakten in medienöffentlicher Sitzung gesprochen worden sei.

NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper wiederum versteht die Aufregung nicht. Denn wie bei den bis dato geladenen Staatsanwälten auch könne man schließlich von Frage zu Frage entscheiden, ob diese in einer vertraulichen Sitzung abgehandelt werden müssen oder nicht.

BVwG weist Beugestrafe gegen Schelling ab

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wies unterdessen eine vom U-Ausschuss beantragte Beugestrafe wegen Aussageverweigerung gegen den ehemaligen Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) ab. Schelling habe die Gefahr einer strafgerichtlichen Verfolgung „glaubhaft machen“ können, daher sei die Aussageverweigerung zulässig gewesen.

Schelling verweigerte die Aussage mit der Begründung, er werde im „Ibiza“-Verfahren als Beschuldigter geführt.