Pflegereform: Gesetze und Novellen in Begutachtung

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) hat in Sachen Pflegereform die nächsten Schritte eingeleitet. Sein Ressort schickte heute vier für die Reform notwendige Gesetze bzw. Novellen in Begutachtung.

Mit der im Ministerrat bereits Mitte Mai fixierten Reform sollen die Pflegeberufe attraktiver werden – etwa durch Gehaltsboni. Auch die Ausbildung wird reformiert (u. a. durch monetäre Anreize). Verbesserungen bringt die Reform auch beim Pflegegeld.

Mit der Reform stelle die Regierung sicher, „dass die Menschen in Österreich jetzt und in Zukunft mit einem hochwertigen Pflegeangebot versorgt sind“, so die Regierung in einem schriftlichen Pressestatement.

Eine Milliarde Euro Volumen

Insgesamt soll das Paket – wie bei der Vorstellung der Reform am 12. Mai angekündigt – ein Volumen von einer Milliarde Euro (bis zum Ende der Gesetzgebungsperiode) schwer sein. Die Begutachtungsfrist für alle vier Gesetzesmaterien geht bis 21. Juni.

Die Bundesregierung habe „das größte Reformpaket der letzten Jahrzehnte für die Pflege“ zusammengestellt, betonte Rauch neuerlich. ÖVP-Klubobmann August Wöginger sprach angesichts der Höhe von einer Milliarde von einem „beachtlichen Pflegepaket“ – dieses solle allen, die in der Pflege arbeiten, „unsere besondere Wertschätzung für ihre Arbeit ausdrücken“.

Kritik von SPÖ und FPÖ

Kritik kam erneut von SPÖ und FPÖ. Eine dreiwöchige Begutachtungsfrist für die Gesetze sei „unprofessionell und nicht nachvollziehbar“, sagte SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. „Zuerst kündigen sie fünf Jahre lang eine Reform an. Dann präsentieren sie ein Reförmchen auf zwei Seiten Pressepapier. Gestern Abend schicken sie die Gesetzesänderungen dazu auf den Weg, wo mit Ausnahme des Ausbildungsbonus alles erst im Laufe des Jahres 2023 in Kraft tritt, aber nur drei Wochen Begutachtungszeit eingeräumt wird. Was soll das?“, so Muchitsch.

„Ernüchtert“ zeigte sich der FPÖ-Behindertensprecher Christian Ragger. Die Regierung habe den Pflegefachleuten kein Gehör geschenkt – „und legt somit auch keine Nachbesserungen ihrer ‚Reform‘ vor“. Die Pläne seien nicht weitgehend genug, um dem Fachkräftemangel zu begegnen und Angehörige in der häuslichen Pflege ausreichend zu unterstützen, sagte er.