Frauenorganisationen kritisieren geplante Familienrechtsreformen

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Frauenorganisationen heute Kritik an der geplanten Novelle zum Kindschaftsrecht geübt. Die Ziele der letzten Reform im Jahr 2013 seien nicht erfüllt beziehungsweise gar nicht erst evaluiert worden.

Anwältin Christine Kolbitsch sagte, das aktuelle Gesetz würde „eigentlich ausreichen, nur die Anwendung muss besser werden“. Die geplante Reform komme daher zu früh, kritisierte sie, zudem seien die „Inhalte der Verhandlungen nicht öffentlich“. Sie forderte die Einbeziehung betroffener Frauen und warnte besonders vor der Kürzung von Unterhaltsansprüchen.

Gericht: „Personal und Expertise“ fehlen

Konstanze Thau, Richterin und Mediatorin, schilderte, was es aus ihrer Sicht für schnellere und fairere Gerichtsverfahren brauchte: „Es fehlt an Personal und Expertise. Richterinnen brauchen viel mehr Ressourcen.“

Großer Kritikpunkt war die mögliche Automatisierung von Doppelresidenz und geteilter Obsorge bei getrennt lebenden Eltern. Laut der Geschäftsführerin des Vereins Autonome Frauenhäuser, Maria Rösslhumer, würde dadurch „das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Müttern verloren gehen“.

Ministerium: „Fortschrittliche und feministische“ Reform als Ziel

Aus dem Justizministerium von Ressortchefin Alma Zadic (Grüne) hieß es dazu gegenüber der APA, Ziel sei eine „fortschrittliche und feministische Reform, die Kinderrechte stärkt und gewaltbetroffene Frauen und Kinder noch besser schützt“. Im Mittelpunkt stünden dabei die Frauen- und Kinderrechte sowie der Gewaltschutz.