Fritzl bleibt doch im Maßnahmenvollzug

13 Jahre nach dem Urteil im Missbrauchsfall Fritzl steht fest: Der Gefangene muss im Maßnahmenvollzug bleiben. Das Landesgericht Krems hatte eine Entlassung in den „normalen“ Vollzug angeordnet, das Oberlandesgericht hob diesen Beschluss heute auf.

Mehr dazu in noe.ORF.at