Befristeter Führerschein: Verlängerung ab August gebührenfrei

Ab 1. August ist die Verlängerung befristeter Führerscheine gebührenfrei. Die staatliche Antrags- und Ausstellungsgebühr fällt durch eine Führerscheingesetz-Novelle weg. Bezahlt werden müssen dann nur noch 12,40 Euro für die Herstellung der Karte sowie Kosten für ärztliche Gutachten.

Davon profitieren Menschen, deren Führerscheine aus gesundheitlichen Gründen befristet sind. Betroffen sind laut Verkehrsministerium ungefähr 20.000 Personen pro Jahr.

„Mit der 22. Novelle des Führerscheingesetzes (FSG) kommen wir nicht nur einem langjährigen Anliegen der Volksanwaltschaft und der Behindertenanwaltschaft nach, sondern können eine klare Erleichterung für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen umsetzen“, so Heike Grebien, Sprecherin der Grünen für Menschen mit Behinderungen, über den am Freitag im Verkehrsausschuss des Nationalrats beschlossenen Antrag.

Bisher fast 50 Euro

Personen mit befristeten Lenkberechtigungen mussten bisher für jede Verlängerung neben den Kosten für ärztliche Gutachten auch die Verfahrenskosten in der Höhe von 49,50 Euro bezahlen.

Die Neuerung ist das Ergebnis der Prüfung eines Gesetzesvorschlages der Opposition. Die Befreiung wird auch für jene Personen gelten, die bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung einen Verlängerungsantrag gestellt haben, also vor dem 1. August. Im Verkehrsausschuss wurde der Antrag einstimmig angenommen.