Japan: Gericht stützt Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen

Ein japanisches Bezirksgericht in Osaka hat heute das Verbot gleichgeschlechtlicher Ehen gestützt. Das Gericht wies Klagen von drei gleichgeschlechtlichen Paaren auf öffentliche Anerkennung ihrer Partnerschaft ab. Durch die Nichtanerkennung werde nicht die Verfassung verletzt, führten die Richter aus.

Die Richter erkannten an, dass sich aus der „Perspektive der persönlichen Würde“ durchaus Vorteile einer öffentlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften erkennen ließen. Aber die derzeitige Nichtanerkennung solcher Verbindungen verstoße nicht gegen die Verfassung, da die öffentliche Debatte über das „richtige System“ noch nicht abgeschlossen sei.

Tokio: Anerkennung ab November

Im vergangenen Jahr war ein Bezirksgericht in Sapporo zu dem gegenteiligen Beschluss gekommen, dass die Weigerung der Regierung zur Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehen die Verfassungsbestimmung zur Gleichstellung vor dem Gesetz verletze. Die Entscheidung galt als wichtiger Sieg für Aktivisten und Aktivistinnen, um den Druck auf die Regierung zu erhöhen, gleichgeschlechtliche Partnerschaften offiziell anzuerkennen.

Die japanische Verfassung besagt, dass eine Ehe nur durch das gegenseitige Einverständnis beider Geschlechter zustande kommt. In den vergangenen Jahren hatten sich jedoch örtliche Behörden in die Richtung der Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bewegt. Die Präfektur von Tokio kündigte im Juni an, sie werde gleichgeschlechtliche Partnerschaften ab November anerkennen.

2020 hatten mehr als ein Dutzend Paare in einer koordinierten Aktion bei Bezirksgerichten in Japan Klagen auf Anerkennung ihrer Partnerschaften eingereicht. Japan ist das einzige Land der G-7-Gruppe, in dem homosexuelle Partnerschaften nicht anerkannt werden.