RH mahnt ausreichende Begutachtungsfristen ein

Dem Rechnungshof (RH) ist es ein Dorn im Auge, dass die sechswöchige Begutachtungsfrist für Gesetzesvorhaben der Regierung immer wieder unterschritten wird. Er nehme zwar zur Kenntnis, wenn die Frist zur Umsetzung dringender Covid-19-Maßnahmen verkürzt werden müsse. Im vergangenen Jahr seien aber auch Ministerialentwürfe ohne Pandemiezusammenhang mit Stellungnahmefristen von nur wenigen Arbeitstagen versendet worden, kritisierte der RH.

Der Tätigkeitsbericht 2021 des Rechnungshofes war heute auf der Tagesordnung des Rechnungshofausschusses des Nationalrats. RH-Präsidentin Margit Kraker kündigte dabei an, der Rechnungshof werde heuer auf Ersuchen des Bauherrenausschusses eine Überprüfung der Parlamentssanierung vornehmen.

Im Zuge der Finalisierung des Projekts werde eine Prüfung bei der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) gestartet, erläuterte sie. Dabei werden das Vergabeverfahren, Kostenauswirkungen und Bauverzögerungen geprüft. 2023 werde auch die Parlamentsdirektion von der Prüfung umfasst sein.

Prüflücken sieht der Rechnungshof unter anderem bei der Kontrolle der Parteienfinanzierung und bei der Überprüfung von Tourismusverbänden. Zudem drängt er nach wie vor auf eine Erweiterung seiner Prüfkompetenzen bei staatsnahen Unternehmen und verweist in diesem Zusammenhang auf das Regierungsprogramm.