Beratungen über Parteiengesetzesnovelle vertagt

Ob die geplante Verschärfung des Parteiengesetzes noch vor dem Sommer beschlossen werden kann, ist fraglich. Der Verfassungsausschuss des Nationalrats vertagte heute die Beratungen über die von ÖVP und Grünen vorgelegte umfangreiche Gesetzesnovelle und zahlreiche Oppositionsanträge. SPÖ, FPÖ und NEOS signalisierten zwar Verhandlungsbereitschaft, sehen aber noch viele offene Fragen. Vor allem die FPÖ ist in Bezug auf den vorliegenden Entwurf skeptisch.

NEOS-Verfassungssprecher Nikolaus Scherak warnte allerdings davor, das Vorhaben auf die lange Bank zu schieben, auch Grüne und ÖVP plädierten für einen „zügigen“ Abschluss der Verhandlungen.

Ziel der von ÖVP und Grünen vorgelegten Novelle zum Parteiengesetz ist es, mehr Transparenz in die Parteienfinanzierung zu bringen und durch engmaschigere Kontrollen und verschärfte Sanktionen für mehr Fairness im politischen Wettbewerb zu sorgen. So schlagen die Koalitionsparteien etwa vor, die Veröffentlichungspflichten der Parteien zu erweitern und dem Rechnungshof neue Prüfbefugnisse zu übertragen.

Zudem sollen die Strafen für Verstöße gegen die Wahlkampfkostenobergrenze deutlich erhöht und die Spendenregeln adaptiert werden. Auch neue Kennzeichnungspflichten für politische Inserate in Wahlkampfzeiten, die Einführung eines öffentlichen Parteienregisters und klare Regelungen in Bezug auf parteinahe Organisationen gehören zum umfangreichen Paket.

NEOS für Einführung neuer Straftatbestände

Von NEOS liegt unter anderem der Vorschlag vor, Straftatbestände für illegale Parteienfinanzierung und für eine Fälschung der jährlichen Rechenschaftsberichte der Parteien einzuführen. Zudem wollen sie eine Überschreitung des gesetzlichen Wahlkampfkostendeckels durch abschreckende Sanktionen unterbinden, ein generelles Spendenverbot für Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung verankern und dem Rechnungshof volle Prüf- und Einsichtsrechte in die Parteifinanzen gewähren. Auch die Senkung des Wahlkampfkostendeckels auf einen Euro pro Wahlberechtigtem, inklusive Landtags- und Gemeinderatswahlen, und eine Änderung des Vereinsgesetzes zur Unterbindung von Umgehungskonstruktionen für Parteispenden sind ihnen ein Anliegen.

SPÖ pocht auf Verfassungsänderung

Die SPÖ pocht darauf, parallel zum Parteiengesetz auch die Verfassung und das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats zu ändern. Zum einen geht es ihr darum, den Rechnungshofpräsidenten bzw. die Rechnungshofpräsidentin künftig im Nationalrat mit Zwei-Drittel-Mehrheit zu wählen, um die Unabhängigkeit des Rechnungshofs und dessen demokratische Legitimation zu stärken. Zum anderen soll der Rechnungshof den Ministerien künftig genauer auf die Finger schauen, was die Beauftragung von Studien, Gutachten und Umfragen sowie allfällige Social-Media-Aktivitäten von Mitarbeitern der Ministerbüros zugunsten von Parteien betrifft. Auch sollen die parlamentarischen Klubs mehr Sonderprüfungen als bisher beim Rechnungshof beauftragen können.

FPÖ: Parteispenden verbieten

Die FPÖ schlägt vor, Parteispenden gänzlich zu verbieten. Nur für neue Parteien soll es demnach beim allerersten Antreten bei einer Wahl Ausnahmen geben. Besonders kritisch beurteilten in der Debatte die FPÖ-Abgeordneten Harald Stefan und Michael Schnedlitz den Koalitionsentwurf. Der Vorschlag sei nicht geeignet, tatsächliche Verbesserungen zu bringen, hielt etwa Stefan fest. Das, was vorliege, sei – gerade auch im Hinblick auf die jüngsten Korruptionsvorwürfe – unausgegoren. So könnten etwa parteinahe Organisationen unter dem Titel „Mitgliedsbeiträge“ Millionenbeträge an die Parteien weiterleiten.