US-Senat stimmt für leichte Verschärfung des Waffenrechts

Der US-Senat hat nach zwei verheerenden Schusswaffenmassakern im vergangenen Monat für ein Gesetz für eine leichte Verschärfung des Waffenrechts gestimmt.

Bei dem Votum in der Kongresskammer gab es heute 65 Ja-Stimmen und 33 Gegenstimmen. Nun muss der Gesetzesentwurf noch das Repräsentantenhaus passieren, bevor er von Präsident Joe Biden unterzeichnet werden kann. Es ist die erste Verschärfung des US-Waffenrechts auf Bundesebene seit fast 30 Jahren.

Mehr Hintergrundprüfungen

Der Text sieht unter anderem ausgeweitete Hintergrundüberprüfungen bei Waffenkäufern unter 21 Jahren vor. Außerdem sollen finanzielle Anreize für die einzelnen US-Staaten geschaffen werden, potenziell gefährlichen Waffenbesitzern vorübergehend die Waffen abzunehmen. Vorgesehen sind zudem Milliardenbeträge für die Sicherheit in Schulen und eine bessere psychiatrische Versorgung im Land.

Die Demokraten hätten zwar gerne weitgehendere Maßnahmen beschlossen. Sie stießen dabei aber auf den Widerstand der oppositionellen Republikaner, die im Senat über eine Sperrminorität verfügen. Dass sich beide Parteien überhaupt auf einen Gesetzestext zum Waffenrecht einigen konnten, gilt angesichts der politischen Polarisierung in den USA bereits als Erfolg.

Zwei schwere Angriffe im Mai hatten in den USA eine neuerliche Debatte über eine Verschärfung der Waffengesetze ausgelöst. Zunächst erschoss im US-Staat New York ein 18-Jähriger vor und in einem Supermarkt mit einem Sturmgewehr offenbar aus rassistischen Motiven zehn Menschen. In einer Volksschule in der texanischen Kleinstadt Uvalde tötete dann ein ebenfalls 18-Jähriger 19 Kinder und zwei Lehrerinnen.

Höchstgericht weitet Recht auf Waffentragen aus

Gleichzeitig fällte das US-Höchstgericht gestern ein brisantes Urteil zum Tragen von Schusswaffen in der Öffentlichkeit. Das konservativ dominierte Richtergremium kippte ein Gesetz des Bundesstaates New York, das dem uneingeschränkten Tragen von Waffen außerhalb des eigenen Heimes Grenzen setzte. Die Richterinnen und Richter beriefen sich dabei auf die Verfassung.

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