Erneuerbarenanteil: Einigung zu neuen Vorgaben

Die EU-Staaten haben sich auf eine gemeinsame Position zur Energieeffizienzrichtlinie und der Richtlinie über erneuerbare Energien geeinigt. Damit fordern die Mitgliedsländer, als verbindliches EU-weites Ziel einen Anteil von 40 Prozent erneuerbaren Quellen aus dem Gesamtenergiemix bis 2030 festzulegen, wie der Rat heute mitteilte. Derzeit seien es mindestens 32 Prozent. Außerdem soll der Endenergieverbrauch verbindlich bis 2030 um mindestens 36 Prozent reduziert werden.

Das „ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen die globale Erwärmung“, sagte die französische Energieministerin Agnes Pannier-Runacher. Die Einigung ebnete den Weg für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem EU-Parlament, das seine Position noch festlegen muss.

Staaten müssen nationale Beiträge erhöhen

Um das neue Ziel von 40 Prozent gemeinsam zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten entsprechend ihre nationalen Beiträge erhöhen. Österreichs Nationaler Klima- und Energieplan (NEKP) sieht derzeit eine Anhebung auf 46 bis 50 Prozent vor. 2023 und 2024 müssen diese Pläne aktualisiert werden.

Was Teilziele im Verkehrssektor betrifft, soll es nach Ansicht der Mitgliedstaaten zwei Optionen geben: ein verbindliches Ziel von einer Reduktion der Treibhausgasintensität bis 2030 um 13 Prozent oder ein verbindliches Ziel von mindestens 29 Prozent des Endenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien bis 2030.