FPÖ wirft ÖVP mit Gutachten „Antwortverweigerung“ vor

Die FPÖ sieht durch ein nun vorliegendes Gutachten des Legislativdienstes des Parlaments die „willkürliche Antwortverweigerung“ durch die ÖVP im Nationalrat bei der Sitzung am 15. Juni bestätigt.

Stein des Anstoßes war die Beantwortung einer Dringlichen Anfrage der FPÖ an Bundeskanzler Karl Nehammer, die nicht vom ÖVP-Chef, sondern von Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) durchgeführt wurde – und bei der sie in den meisten Punkten inhaltlich nicht auf die Anfrage einging.

25 von 33 Fragen nicht beantwortet

Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) gab danach bekannt, dass Plakolm zwei Fragen noch einmal ausreichend beantworten werde. In jenen Fällen, in denen sie sich darauf berufen hatte, dass Fragen nicht vom Interpellationsrecht umfasst gewesen seien, versprach er eine Prüfung durch den rechtswissenschaftlichen Dienst des Parlaments (Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlicher Dienst/RLW).

Das Ergebnis dieser Prüfung ist nun abgeschlossen und liegt auch der APA vor: Es heißt, 25 von 33 Fragen seien nicht beantwortet worden – mit dem Hinweis der Staatssekretärin, dass diese „nicht Gegenstand der Vollziehung“ bzw. nicht „vom Umfang des Interpelletationsrechtes“ umfasst seien. Laut Legislativdienst hätte aber eine Reihe von Fragen sehr wohl beantwortet werden müssen, geht aus der nun vorliegenden „Rechtlichen Einschätzung“ hervor.

Bundeskanzleramt interpretiert Gutachten anders

Gänzlich anders interpretierte man im Bundeskanzleramt das Gutachten. „Laut Einschätzungen des RLW wurden die Fragen im Wesentlichen beantwortet oder zu Recht nicht beantwortet“, hieß es in einer Stellungnahme des Ministerratsdiensts des Bundeskanzleramts. „Der Großteil der Fragen betrifft Aufgaben der Vollziehung, jedoch keine Angelegenheiten des Bundeskanzlers und müssten daher durch andere Ressorts beantwortet werden.“

Zusammenfassend sei festzuhalten, „dass im Wesentlichen auch die Frage nach der Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in Bezug auf die Maßnahmen gegen die Teuerung einleitend dargestellt wurde.“ Sollten aus Sicht der freiheitlichen Fraktion weitere Fragen offen bleiben, so stehe es ihr frei, „diese an die zuständigen Fachressorts zu adressieren“.