Gericht bescheinigt Frankreich Fehler in CoV-Management

Das Verwaltungsgericht von Paris hat dem französischen Staat Versäumnisse im anfänglichen Pandemiemanagement sowie beim Vorbeugen der CoV-Krise bescheinigt. Es sei ein Fehler gewesen, vor dem Ausbruch der Pandemie keinen ausreichend großen Vorrat an Masken angelegt zu haben, entschied das Gericht heute. Falsch seien auch Regierungsaussagen zu Beginn der Krise gewesen, wonach das Tragen einer Maske für die allgemeine Bevölkerung unnütz sei.

Die Aussagen hätten im Widerspruch zu verfügbaren wissenschaftlichen Daten gestanden. Mehrere Erkrankte und Hinterbliebene von Menschen, die in Folge einer Infektion gestorben waren, hatten sich an das Gericht gewandt. Ihre Forderungen auf Schadenersatz wies das Gericht zurück: Es gebe keinen ausreichend direkten Zusammenhang zwischen den begangenen Fehlern des Staates und der Infektion der Menschen.

Auch entschied das Gericht, dass die Regierung bei der vorsorglichen Lagerung von Desinfektionsmitteln keine Fehler begangen habe. Die Bevölkerung sei nicht zu spät in den Lockdown geschickt und großflächig getestet worden. Das Gericht beschäftigte sich nur mit dem Zeitraum bis Mai 2020.