Am 1. Juli läuft die „Krähenverordnung“ aus. Damit dürfen Nebel- und Rabenkrähen auch in Ausnahmefällen nicht mehr bejagt werden. Die Landwirtschaftskammer bezeichnet diese Entscheidung als „Fehlentscheidung“.
Mehr dazu in steiermark.ORF.at
Am 1. Juli läuft die „Krähenverordnung“ aus. Damit dürfen Nebel- und Rabenkrähen auch in Ausnahmefällen nicht mehr bejagt werden. Die Landwirtschaftskammer bezeichnet diese Entscheidung als „Fehlentscheidung“.
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