EU verschärft Regeln für Kryptotransaktionen

Die EU geht schärfer gegen Geldwäsche mit Kryptowährungen wie Bitcoin vor. Die EU-Länder und das Europäische Parlament einigten sich in der Nacht auf heute auf ein Gesetz, um Kryptoüberweisungen nachverfolgbar zu machen. Somit müssen Kryptoplattformen künftig Informationen über Sender und Empfänger ermitteln, wenn sie Transaktionen abwickeln.

Es spielt dabei keine Rolle, wie hoch der überwiesene Betrag ist. Im Fall einer Ermittlung wegen Geldwäsche oder Terrorismus müssen die Anbieter die Information auch an die zuständigen Behörden weiterleiten.

Ausnahmen bei unabhängigen Wallets

Die EU fokussiert sich bei den Maßnahmen gegen Kryptogeldwäsche auf die Stelle, an der Bitcoin, Ether und andere Digitalwährungen in herkömmliches Geld wie Euro oder US-Dollar umgetauscht werden. Daher bleiben direkte Transfers zwischen Inhabern von plattformunabhängigen Kryptogeldbörsen oder -wallets unberührt. Sie wären aber ohnehin schwer zu kontrollieren.

Eine Sonderregelung gibt es zudem, wenn Kryptoplattformen Transaktionen mit solchen unabhängigen Wallets abwickeln: Hier greift die Informationspflicht ab Beträgen ab 1.000 Euro. Bevor das Gesetz offiziell in Kraft tritt, müssen das EU-Parlament und die Länder es noch formell abnicken.