SPÖ liefert Zweidrittelmehrheit für Parteiengesetz

Die Novelle zum Parteiengesetz hat im Verfassungsausschuss die von den Regierungsparteien angestrebte Zweidrittelmehrheit erhalten. Neben der SPÖ stimmte NEOS im Ausschuss dafür. Einzig die FPÖ zeigte sich ablehnend.

ÖVP und Grüne lobten sich gegenseitig für die konstruktiven Verhandlungen, aber auch die Gespräche mit Teilen der Opposition. Sowohl ÖVP-Abgeordneter Andreas Ottenschläger als auch Grünen-Klubobfrau Sigrid Maurer, die die Novelle federführend verhandelt haben, lobten insbesondere die konstruktive Diskussion mit NEOS. Erleichtert zeigten sie sich aber auch, dass die SPÖ ihre Zustimmung erteilte.

Besserer Einblick, schärfere Sanktionen

Mit dem Gesetz soll der Rechnungshof zum einen mehr Einblickmöglichkeiten in die Parteifinanzen bekommen. Zum anderen sollen schärfere Sanktionen gelten, sollten die Parteien keinen Rechenschaftsbericht abliefern. Zudem wird die Rechnungshof-Spitze künftig mit Zweidrittelmehrheit gewählt.

Zeit lassen will man sich hingegen noch bei parteinahen Vereinen. Dieser Bereich sei komplex, seien doch schnell kleinere Vereine wie die Freiwillige Feuerwehr mit erfasst. Hier brauche es eine „praxistaugliche Lösung“ und keinen „Schnellschuss“, argumentierte Ottenschläger, und Maurer pflichtete ihm bei. Auch die Opposition habe noch keinen rechtssicheren Vorschlag vorgelegt.

SPÖ lenkt bei RH-Neuauschreibung ein

Die SPÖ hatte bereits vor dem Verfassungsausschuss ihre Zustimmung signalisiert – trotz Kritik an Lücken und Schwächen des Gesetzes, wie man betonte. Jedenfalls rückte man von der Forderung ab, die Funktion der Rechnungshof-Spitze mit Inkrafttreten der Neuregelung neu auszuschreiben. Die FPÖ sah daraufhin einen Umfaller der SPÖ.