R. Kelly in Haft nicht mehr unter besonderer Beobachtung

Der wegen Sexualverbrechen zu 30 Jahren Haft verurteilte frühere Popstar R. Kelly muss nach Einschätzung der New Yorker Behörden im Gefängnis nicht mehr unter besonderer Beobachtung stehen.

Der Sänger werde nicht mehr als suizidgefährdet eingeschätzt, teilte die New Yorker Staatsanwaltschaft gestern mit. Damit sei auch eine Klage von Kellys Anwälten hinfällig, die in den Haftbedingungen des Musikers eine Gängelung aufgrund seiner Bekanntheit sehen.

Ehemaliger US-Sänger R. Kelly während einer Anhörung 2019
AP/Chicago Tribune/Antonio Perez

Wegen der Einstufung als suizidgefährdet sei er unter anderem in einer spartanisch eingerichteten Einzelzelle untergebracht gewesen und habe Kleidung aus einem besonders rauen Stoff tragen müssen, hieß es in der Klage. Die Staatsanwaltschaft hatte die Einstufung zunächst als gerechtfertigt verteidigt. Tägliche Gespräche von Haftpsychologen mit ihm hätten zu dieser Einschätzung geführt.

Der 55 Jahre alte frühere Popstar war in der vergangenen Woche in einem Missbrauchsprozess zu einer Haftstrafe von 30 Jahren verurteilt worden. Er ist derzeit in einem Bundesgefängnis im New Yorker Stadtteil Brooklyn in Haft, könnte aber wegen eines weiteren Prozesses Anfang August verlegt werden.

Bereits im vergangenen Jahr hatte eine Jury den Musiker nach mehrwöchigem Prozess in allen neun Anklagepunkten – darunter sexuelle Ausbeutung Minderjähriger, Kidnapping und Bestechung – für schuldig befunden. Kelly hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen.