Parteiengesetz: NEOS-Vorschlag für parteinahe Vereine

NEOS wird morgen einen Abänderungsantrag zum Parteiengesetz im Nationalrat einbringen. Damit soll die Frage der parteinahen Vereine geklärt und dadurch „die größte Lücke im Parteiengesetz geschlossen werden“, so Vizeklubchef Nikolaus Scherak. Derzeit gelten die neuen Regeln nur für jene Vereine, die statutarisch mit einer Partei verbunden sind. Laut dem Entwurf soll Parteinähe außerdem anhand organisatorischer und inhaltlicher Kriterien beurteilt werden.

Definiert würden „nahestehende Organisationen“ als „eine von der politischen Partei getrennte Organisation mit eigener Rechtspersönlichkeit, die diese Partei oder eine andere nahestehende Organisation dieser Partei unterstützt“.

Der vorgelegte Entwurf sei ein „Kompromiss“, da die Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne Bedenken bezüglich der Rechtssicherheit hatten. Jedenfalls sei damit das Argument, offenkundig nicht parteipolitisch tätige Vereine wie beispielsweise Sportvereine könnten fälschlicherweise vom Parteiengesetz betroffen sein, vom Tisch, sagte Scherak gegenüber der APA.

Auch SPÖ erwägt Änderungsanträge

Sollte dem Abänderungsantrag zugestimmt werden, sei auch NEOS beim Parteiengesetz mit an Bord. Derzeit kündigte von den Oppositionsparteien lediglich die SPÖ an dafür zu stimmen, womit aber schon die von den Regierungsparteien angestrebte Zweidrittelmehrheit gesichert wäre.

Aber auch die SPÖ will bis zur Beschlussfassung noch Verbesserungen erreichen, wie es in einer Stellungnahme gegenüber der APA hieß. Außer Streit stehe für die SPÖ die Stärkung und die erweiterten Kontrollrechte des Rechnungshofes und des Parlaments, die für einen Beschluss eine Zweidrittelmehrheit brauchen.

„Hier haben wir auch wesentliche Erfolge durchgesetzt“, so Vizeklubchef Jörg Leichtfried. Gleichzeitig bemängelt er „Lücken im einfachgesetzlichen Teil des Parteiengesetzes“, etwa beim Seniorenbund oder Bauernbund. Sollten diese „Lücken“ nicht geschlossen werden, werde auch die SPÖ Abänderungsanträge einbringen.