Freispruch für Pilnacek in Amtsgeheimnisprozess bestätigt

Der suspendierte Justizsektionschef Christian Pilnacek ist im Amtsgeheimnisprozess rechtskräftig freigesprochen worden. Das Oberlandesgericht Wien habe das Urteil des Straflandesgerichts vom November 2021 gestern bestätigt, teilte das Gericht der APA mit.

Pilnacek war angeklagt worden, weil er Informationen über Ermittlungen gegen eine „Presse“-Journalistin sowie das geplante Vorgehen der Staatsanwaltschaft an eine andere Journalistin weitergegeben hatte.

Das Straflandesgericht sprach ihn im Vorjahr mit der Argumentation frei, dass durch die Weitergabe weder öffentliche noch private Interessen verletzt worden seien. Die zuständige Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte dagegen Berufung angemeldet. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien schloss sich nun dem Freispruch an.

Pilnacek: Schädigung der WkStA nicht Motivation

Ausgangspunkt der Anklage war eine Anzeige der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen die „Presse“-Redakteurin Anna Thalhammer wegen eines von dieser verfassten kritischen Artikels. Pilnacek gab die Anzeige einer Redakteurin des „Kurier“ bekannt – und auch, dass die Staatsanwaltschaft Wien von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens absehen werde.

Im Prozess argumentierte Pilnacek die Weitergabe der Informationen damit, dass er über die Anzeige gegen Thalhammer empört gewesen sei. Die Schädigung der WKStA sei nicht seine Motivation gewesen.