SV: Büroleiter nach Suspendierung zurückgetreten

Nach der Suspendierung des Büroleiters des Dachverbands der Sozialversicherungsträger, Martin Brunninger, ist dieser nun zurückgetreten und hat sein Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung beendet. Das gab Brunninger heute mittels Aussendung seiner Anwaltskanzlei bekannt. Die Konferenz der Sozialversicherungsträger hatte gestern einstimmig die Dienstfreistellung beschlossen, und zwar wegen des Verdachts der Dienstpflichtverletzung.

Der Vorwurf lautet, dass Brunninger sich bei der Veranlagung von Geldern zur Liquiditätsabsicherung nicht an die vorgeschriebenen Vorgaben und Abläufe gehalten habe. „Wir mussten diesen Schritt setzen, da der Verdacht besteht, dass der Büroleiter seine Dienstpflichten verletzt hat – eine Prüfung wurde bereits eingeleitet“, erklärten die Dachverbandsvorsitzenden Ingrid Reischl und Peter Lehner heute in einer schriftlichen Mitteilung an die APA. Die Aufgaben des Büroleiters übernimmt sein Stellvertreter Alexander Burz.

Gutachten werden geprüft

Erste entsprechende Hinweise habe die Konferenz Anfang Juli erhalten. Die Selbstverwaltung habe umgehend reagiert, eine interne Revision gestartet und einen unabhängigen Experten mit einem Gutachten beauftragt. „Wir gehen hier aktiv, transparent und professionell vor“, bekräftigten Reischl und Lehner. Als nächsten Schritt würden die Gutachten eingehend geprüft: „Den nunmehr vorliegenden Austritt von Herrn Brunninger nehmen wir zur Kenntnis, er ändert aber nichts daran, dass die Prüfungen zu Ende geführt werden.“

Brunninger war 2019 auf einem FPÖ-Ticket bestellt worden, Burz auf einem der ÖVP. Brunningers Anwältin Katharina Körber-Risak betonte in der Aussendung jedoch dessen politische Unabhängigkeit. Als „unabhängiger Fachmann ohne jegliche politische Seilschaften“ sei er „Ziel zahlreicher Attacken aus dem hochpolitischen Umfeld der Selbstverwaltung“ gewesen, die ihm das Arbeiten zunehmend erschwert hätten. Die gestrige „grundlose“ Beurlaubung sei der vorläufige Höhepunkt dieses Vorgehens.

Anwälte: An gesetzliche Vorgaben gehalten

Offenbar solle ihrem Mandanten nunmehr zum Vorwurf gemacht werden, dass er eine Änderung in der Veranlagungsstrategie aufgrund sonst zu zahlender, substanzieller Verwahrungsentgelte („Strafzinsen“) vorgenommen habe. Dadurch sei aber nicht nur ein drohender finanzieller Schaden abgewendet, sondern risikolos ein Ertrag für die Versicherten erzielt worden.

„Martin Brunninger hat sich stets strikt an alle gesetzlichen Vorgaben gehalten, insbesondere in Bezug auf die finanzielle Gebarung des Dachverbandes. Auch waren alle Gremien laufend über die Tätigkeiten der Büroleitung informiert“, sagte Anwältin Körber-Risak. Brunninger sei es unter diesen Voraussetzungen unzumutbar, das Dienstverhältnis als Büroleiter weiter aufrechtzuerhalten. Es gilt die Unschuldsvermutung.