„Ibiza-Video“: Verhandlung gegen Anwalt M. am 21. Juli

Die Verhandlung gegen Rechtsanwalt M., dem mutmaßlichen Financier des „Ibiza-Videos“, soll am 21. Juli über die Bühne gehen. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte einen Strafantrag wegen Missbrauchs von Tonaufnahme- oder Abhörgeräten sowie wegen eines Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz eingebracht. Beteiligte vermuten, dass die Causa in einer Diversion enden könnte. Das lege zumindest die anberaumte Verhandlungsdauer von nur 20 Minuten nahe.

Der Wiener Anwalt M., für den die Unschuldsvermutung gilt, hatte bereits kurz nach Erscheinen des Videos vor mehr als drei Jahren seine Beteiligung eingestanden. „Es handelte sich um ein zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt, bei dem investigativjournalistische Wege beschritten wurden“, hieß es damals. Er habe Missstände aufdecken wollen, argumentierte der Anwalt damals.

Gegen M. war zuvor von der Staatsanwaltschaft wegen Täuschung ermittelt worden – „zum Nachteil von Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus“. Dass tatsächlich eine Diversion beantragt worden ist, wie an der Verhandlung Beteiligte gegenüber der APA spekulieren, wollte die Rechtsvertretung von M. nicht bestätigen. Laufende Verfahren kommentiere man nicht, hieß es. Auch die Staatsanwaltschaft Wien gab dazu keine Auskunft.