RH-Kritik an Tourismusministerium für CoV-Testprogramm

Der Rechnungshof kritisiert das CoV-Testprogramm „Sichere Gastfreundschaft“ des Tourismusministeriums. Für das 140 Mio. Euro schwere Testprogramm hätte es eine Auftragsvergabe geben sollen statt einer Förderung.

Außerdem ist für die Prüfer und Prüferinnen die Aufstockung des Budgets der Österreich Werbung um 40 Mio. Euro nicht nachvollziehbar. Im Gesundheitsministerium bemängelt der RH „mangelhaft dokumentierte und durchgeführte“ Vergaben von Beratungsleistungen um zwei Mio. Euro.

Die Ministerien seien in der Pandemie unter hohem Zeitdruck gestanden, räumt der RH ein. Dennoch hätte eine Auftragsvergabe statt einer Förderung für CoV-Tests im Fremdenverkehr dem Bund eine stärkere rechtliche Gestaltbarkeit und Durchsetzbarkeit ermöglicht. Es hätte zu mehr Wettbewerb und niedrigeren Preisen geführt. Auch die regionale Verfügbarkeit wäre besser steuerbar gewesen.

Kostensenkungen verabsäumt

Außerdem hätten „spätestens ab Oktober 2020“ mit der Verlängerung und Ausweitung des Testprogramms kostensenkende Maßnahmen getroffen werden müssen. Eine frühere Senkung des maximalen Förderbetrags hätte wöchentliche Einsparungen von einer Million Euro ermöglicht. Das CoV-Testangebot ist seit Ende März 2022 eingestellt.

Zur Aufstockung der Mittel für die Österreich Werbung von 24 auf 64 Mio. Euro im Sommer 2020 habe es im Voraus keine Bedarfsberechnungen gegeben und es seien auch keine Berichte über die Mittelverwendung an das Tourismusministerium vorgesehen. Der Rechnungshof empfiehlt dem Tourismusministerium, „strukturierte Informationen zur Wirkung der finanzierten Programme einzufordern“.

Gesundheitsministerium unzureichend vorbereitet

Das Gesundheitsministerium wiederum sei „nur bedingt“ personell auf die Covid-19-Pandemie vorbereitet gewesen und habe deshalb externe Beratung zukaufen müssen. „Der Nutzen der zugekauften Leistungen des Gesundheitsministeriums war für den Rechnungshof in vielen Fällen aber nur bedingt nachvollziehbar.“

Die eingekaufte Zusammenarbeit mit dem Österreichischen Roten Kreuz und der Gesundheit Österreich GmbH sowie teilweise rechtliche Beratungsleistungen seien mangelhaft dokumentiert. Die 14 geprüften Beratungsleistungen seien ohne dokumentierte Schätzung des Auftragswertes und ohne die nötige Einholung von drei Angeboten direkt vergeben worden.