Parteifinanzen: Grünen droht Strafe wegen zinslosen Darlehens

Den Grünen droht erstmals eine Strafe für eine mutmaßlich unzulässige Parteispende. Konkret handelt es sich um Mittel des grünen Parlamentsklubs, die nach dem Rauswurf aus dem Nationalrat im Jahr 2017 von der grünen Bundespartei genutzt wurden. Zwar wurden die Gelder 2020 wieder zurückgezahlt – allerdings ohne Zinsen. Den Zinsvorteil wertet der Rechnungshof nun als verbotene Spende des Klubs an die Partei in Höhe von 11.000 Euro. Eine Meldung gibt es auch gegen NEOS.

Der Rechnungshof beziffert die Einlagen des Parlamentsklubs in dem von den Grünen genutzten „Cashpool“ mit rund einer Million Euro. Für den Politikwissenschaftler Hubert Sickinger stellt das Vorgehen der grünen Partei in diesem Fall „natürlich eine Sorglosigkeit“ dar. Denn ein zinsloses Darlehen unterstütze natürlich die Partei. Die zu erwartende Strafhöhe sei für die Grünen aber finanziell verkraftbar.

Umstrittener Fall in Niederösterreich

Eine weitere Meldung des Rechnungshofs an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt betrifft die Frage, was genau als Spende zu werten ist und was nicht. Konkret hat die Ortsgruppe in Bad Fischau-Brunn der niederösterreichischen Grünen 2020 10.000 Euro von der Bürgerliste Bad Fischau-Brunn erhalten.

Mehr dazu in noe.ORF.at

Meldung auch gegen NEOS

Auch gegen NEOS hat der Rechnungshof heute eine Meldung an den UPTS erstattet. Hier geht es um ein Inserat für die EU-Abgeordnete Claudia Gamon, das die Europafraktion Renew Europe im Juli 2020 in den „Vorarlberger Nachrichten“ platziert hatte. Aus Sicht des Rechnungshofs hätte NEOS das als Spende der Europafraktion im Rechenschaftsbericht 2020 ausweisen müssen. Zudem moniert der Rechnungshof, dass auch hier die Kosten von 8.500 Euro die Spendenobergrenze überstiegen hatten.

NEOS zeigte sich in einer Stellungnahme überzeugt, die Regeln des Parteiengesetzes korrekt angewandt zu haben. „Sollte der UPTS zu einer anderen Auffassung kommen, werden wir dies in Zukunft natürlich anders handhaben“, sagte ein Parteisprecher. Das Inserat entspreche jedenfalls den strengen Regeln des Europäischen Parlaments und sei von der Fraktion Renew Europe entworfen und gebucht worden.

Sollte der UPTS im Kanzleramt die Ansicht des Rechnungshofes bestätigen, wären es sowohl für die Grünen als auch für NEOS die jeweils ersten Strafen nach dem Parteiengesetz. Die vom UPTS verhängten Geldbußen von über drei Mio. Euro richteten sich bisher ausschließlich gegen die größeren Parteien ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie das Team Stronach.