Für Mann gilt nach Geschlechtsumwandlung Pensionsalter 65

Für eine Person, die mit 57 Jahren ihr Geschlecht von weiblich auf männlich ändern ließ, gilt das männliche Pensionsantrittsalter von 65 Jahren. Entscheidend sei die Eintragung im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) zum Stichtag des Pensionsantrags, entschied der Oberste Gerichtshof (OGH), wie die Tageszeitungen „Presse“ und „Standard“ heute berichten.

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