Ärztekammer: Telefonische Krankmeldung weiter möglich

Mit den seit heute geltenden Regeln werden CoV-Erkrankte nicht mehr wie bisher bei der Absonderung automatisch krankgeschrieben. Sie müssen sich sich nun krankmelden, um weiterhin Entgelt zu beziehen. Das ist auch telefonisch möglich.

In einer Aussendung stellte die Ärztekammer nun klar, dass aus Sicht der Ärztekammer die „telefonische Krankmeldung bei allen Krankheiten möglich“ sei. Patienten und Patientinnen dürften sich nicht verwirren lassen. In manchen Bundesländern wie Wien sei die telefonische Krankmeldung nie beendet worden. Auch in den übrigen Bundesländern liege die Feststellung der Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit beim jeweiligen Arzt.