Verwirrung um telefonische Krankschreibung

Verwirrung herrscht in der Frage, wie es in der Praxis mit der heute wieder eingeführten telefonischen Krankschreibung aussieht: Die Ärztekammer erklärte entgegen ursprünglichen Angaben aus dem Ministerium, dass die telefonische Krankschreibung „bei allen Krankheiten möglich“ sei. Das Gesundheitsministerium und die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) beharren allerdings darauf, dass man sich nur mit einer CoV-Infektion telefonisch krankschreiben lassen könne.

Eine ärztliche Krankschreibung setze grundsätzlich einen persönlichen, also physischen Patientenkontakt voraus, heißt es aus dem Gesundheitsministerium. Die wiedereingeführte telefonische Krankmeldung mit 1. August solle „nur für jene Erkrankungen möglich sein, die auf eine SARS-CoV-2-Infektion zurückzuführen sind“. Eine gesetzliche Regelung sei nicht erforderlich, zuständig seien die Krankenversicherungsträger.

In der früheren Variante während der Pandemie war die telefonische Krankschreibung für alle Krankheiten möglich. Nunmehr muss man für einen Krankenstand grundsätzlich wieder zum Arzt gehen – außer, man fühlt sich krank und hat (mutmaßlich) CoV, hatte das Gesundheitsministerium bereits gestern wissen lassen.

Ärztekammer: Telefonische Krankschreibung bei allen Krankheiten

Die Ärztekammer widersprach dem heute allerdings in einer Aussendung: „Patientinnen und Patienten sollten sich nicht verwirren lassen. Aus unserer Sicht ist die telefonische Krankmeldung weiter bei allen Krankheiten möglich“, meinte ÖÄK-Vizepräsident und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Edgar Wutscher. In manchen Bundesländern wie zum Beispiel Wien sei die telefonische Krankmeldung durch die telemedizinischen Regeln im Gesamtvertrag nie beendet worden.

Auch in den übrigen Bundesländern obliege darüber hinaus die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich der Ärztin oder dem Arzt. „Wenn die Ärztin oder der Arzt der Meinung ist, dass ein Patient arbeitsunfähig ist, wird er auch krankgeschrieben – auch telefonisch, wenn das möglich ist“, sagte Wutscher. Gegebenenfalls werde es aber auch weiterhin notwendig sein, eine Abklärung in der Ordination vorzunehmen.