Gehaltsfortzahlung: WKStA konkretisiert Vorwürfe gegen Karmasin

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat ihre Vorwürfe gegen Ex-ÖVP-Familiennministerin Sophie Karmasin zu ihrer Gehaltsfortzahlung nach ihrem Ausscheiden aus dem Ministeramt konkretisiert. Es geht um den Vorwurf des Betrugs und um – mittlerweile zurückgezahlte – 74.000 Euro, die Karmasin als Gehaltsfortzahlung erhalten hat. Eigentlich hätte sie in dem halben Jahr nach ihrer Ministerinnentätigkeit nichts dazuverdienen dürfen.

„Ich darf nix verdienen“

In dem neuen Auswertungsbericht der WKStA, der den ORF-Radios vorliegt, wurde jetzt herausgearbeitet, dass Karmasin im halben Jahr nach ihrer Ministerinnentätigkeit unter anderem durch zwei größere Projekte mehrere tausend Euro verdient hat, diese Projekte aber erst nach dem halben Jahr verrechnet habe. Karmasin schrieb an ihre ehemalige Meinungsforscherinnenkollegin und nunmehrige Kronzeugin Sabine Beinschab: „Ab Jänner kannst Du Vorträge ausmachen. Wenn dann aber richtig professionelle ab Jänner, müssen besprechen.“
Dass sie das mutmaßlich bewusst gemacht hat, schließt die Staatsanwaltschaft daraus, dass sie zudem schrieb: „Bitte aber noch nicht verrechnen, erst Ende Juni. Ich darf nix verdienen.“

Anwalt verweist auf Rückzahlung

Konkret geht es hier um drei Vorträge, die Karmasin gehalten und Beinschab organisiert haben soll. Inklusive der Projekte soll es um 65.000 Euro Verdienst gegangen sein.

Karmasin-Anwalt Norbert Wess betont, dass seine Mandantin den Schaden durch die Rückzahlung wiedergutgemacht habe. Den Auswertungsbericht der WKStA habe er erst gestern erhalten. Aber rechtlich, so Wess, sei es völlig ungeklärt, wie sich eine selbstständige Ex-Ministerin in einer Zeit nach einer Ministerinnentätigkeit verhalten soll, um wieder ins Erwerbsleben einsteigen zu können.