Kärnten: Unwetterschäden nur teilweise absetzbar

Nach den Unwettern der vergangenen Wochen sehen sich betroffene Haus- und Hofbesitzerinnen und -besitzer enormen Kosten gegenüber. Kosten, die sich aber von unselbstständig Beschäftigten nur zu einem Teil steuerlich abschreiben lassen. Der Steuerexperte der Arbeiterkammer sieht Arbeiterinnen und Arbeiter sowie Angestellte hier gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern benachteiligt.

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