Der von der Republikanischen Partei dominierte Senat stimmte gestern Abend (Ortszeit) mit 28 zu 19 Stimmen für das Gesetz. Anschließend wurde es vom republikanischen Gouverneur Eric Holscomb unterzeichnet. Er teilte in einer Stellungnahme mit, es sei sorgfältig abgewogen worden, welche Ausnahmen gelten sollten. Diese würden die „unvorstellbaren Umstände, mit denen eine Frau oder ein ungeborenes Kind konfrontiert werden kann, berücksichtigen“.
Das neue Gesetz soll am 15. September in Kraft treten. Ab dann sind in Indiana Abtreibungen nur noch in wenigen Ausnahmefällen erlaubt: nach Vergewaltigungen, in Fällen von Inzest, wenn der Fötus nicht lebensfähig ist oder ein schweres Gesundheitsrisiko für die Mutter besteht.

Von Höchstgericht gekipptes Grundsatzurteil
Ende Juni hatte der Oberste Gerichtshof der USA ein Grundsatzurteil gekippt, welches bis dahin fast 50 Jahre lang das Recht auf Abtreibung in der US-Verfassung sicherte. Da dieses Recht nun nicht mehr per Bundesgesetz geschützt ist, können die Bundesstaaten jetzt weitreichende Einschränkungen und Verbote erlassen. Vor allem republikanische Bundesstaaten haben bereits restriktive Abtreibungsgesetze in Kraft gesetzt. Die Folge des Urteils des Supreme Court ist damit ein Flickenteppich an Regelungen.
Kampfansage von US-Präsident Biden
Die Regierung von US-Präsident Joe Biden hatte die Entscheidung des Supreme Court scharf kritisiert und angekündigt, sich auf allen denkbaren Wegen für das Recht auf Abtreibung einzusetzen. Dem leistete Biden nun mit der Ankündigung Folge, gleich beim ersten Treffen seiner Abtreibungsarbeitsgruppe am Mittwoch eine Verordnung zu unterzeichnen.
Diese soll, vage formuliert, den Zugang zu medizinischen Einrichtungen und gesundheitlich benötigter Versorgung sicherstellen, etwa in dem Fall, dass jemand in einen bestimmten Bundesstaat reist, um die dort legalen Leistungen zu erhalten.
Klage gegen US-Bundesstaat Idaho
In einem anderen Schritt geht Bidens Justizministerium gegen den Bundesstaat Idaho vor. Justizminister Merrick Garland sagte am Dienstag in Washington, sein Ressort habe gegen die Pläne in Idaho Klage eingereicht, Abtreibungen in fast allen Fällen zu verbieten, auch in medizinischen Notfällen für Schwangere. Die Regelung, die dort Ende August in Kraft treten solle, sehe lediglich eine Ausnahme für Fälle vor, in denen das Leben einer Frau in Gefahr sei, nicht aber für Fälle, in denen eine Abtreibung notwendig sei, um eine ernsthafte Gefährdung der Gesundheit einer Frau zu verhindern.
Aus Sicht des Justizministeriums verstößt das gegen Bundesrecht. Denn alle Krankenhäuser, die bestimmte staatliche Mittel bekämen, seien verpflichtet, Patienten in der Notaufnahme die notwendige „stabilisierende Behandlung“ zukommen zu lassen, um ihr Leben zu retten oder ernsten Schaden für ihre Gesundheit abzuwenden. Und unter bestimmten Umständen sei als solche „stabilisierende Behandlung“ eben ein Schwangerschaftsabbruch zwingend notwendig.

Volksabstimmung in Kansas
Erst am Dienstag stimmten etwa die Einwohnerinnen und Einwohner des US-Bundesstaates Kansas in einem Referendum für ein weiterhin von der Verfassung geschütztes Abtreibungsrecht. Aktivistinnen und Aktivisten für das Abtreibungsrecht feierten die Abstimmung in Kansas als deutliches Zeichen des Wählerwillens an die Politik.
Mit dem Ergebnis des Referendums sind Schwangerschaftsabbrüche in Kansas weiter bis zur 22. Woche erlaubt. Damit ist der selbst mit konservativer Mehrheit regierte Bundesstaat eine Art Zufluchtsort für Schwangere aus nahen Bundesstaaten wie Missouri, Oklahoma und Texas, in denen Abtreibung mittlerweile bis auf wenige Ausnahmen verboten ist.