Schultests gekündigt: Ministerium erwartet keine Pönalzahlungen

Wegen der Ende Mai gekündigten Verträge mit einem Anbieter von PCR-Schultests fallen nach Ansicht des Bildungsministerium keine Pönalzahlungen an. Das geht aus zwei aktuellen Anfragebeantwortungen hervor. Vor wenigen Wochen hatte es eine Debatte über mögliche Zahlungen gegeben.

Am 24. Mai kündigte ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek das Aus der PCR-Tests mit 1. Juni an. Die Wochenzeitung „Falter“ berichtete daraufhin, dass die Verträge zu spät gekündigt wurden und deshalb Pönalzahlungen in Höhe von elf Millionen Euro im Raum stehen würden.

Kündigung Ende Mai

Martina Künsberg Sarre (NEOS) und Hermann Brückl (FPÖ) stellten daraufhin jeweils eine parlamentarische Anfrage. In den Antworten hielt das Ministerium fest, dass beide Rahmenverträge (acht Bundesländer, mit Ausnahme von Wien, dort ist das Labor Lifebrain zuständig) mit einer Laufzeit von Jänner 2022 bis Anfang Juli 2022 mit der ARGE für molekulare Diagnostik abgeschlossen wurden.

Mit 30. Mai seien die Vereinbarungen „unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat mit Wirksamkeit zum 1. Juli 2022 gekündigt“ worden – daraufhin wurden die Testungen ausgesetzt, so das Ressort in einer der beiden Anfragebeantwortungen.

Auf die Frage, ob und, wenn ja, in welcher Höhe Pönalzahlungen anfallen, teilte Polaschek mit: „Eine Pönalzahlung ist aufgrund der Kündigung nicht vorgesehen“, und „aus Sicht des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung sind keine Pönalzahlungen zu erwarten“.