Neuregelungen bei Buchpreisbindung geplant

Bei der Buchpreisbindung stehen einige Neuerungen bevor. Unter anderem geht es um den Mindestpreis, der künftig als Bruttopreis festgesetzt und praxistauglicher bekanntgemacht werden soll, und auch eine Neugestaltung der Ausnahmen von der Buchpreisbindung.

Das Kulturministerium gab heute an, einen entsprechenden Vorschlag in die parlamentarische Begutachtung geschickt zu haben. Die Begutachtungsfrist läuft nun bis 21. September.

„Mit dem vorliegenden Entwurf soll der heimische Buchmarkt auch weiterhin gegen internationale Onlineriesen abgesichert werden“, umriss Grünen-Kulturstaatssekretärin Andrea Mayer das Ziel. So seien die Neuregelungen nicht zuletzt den Erfahrungen der Coronavirus-Krise geschuldet, in deren Folge sich der Vertrieb zunehmend in den Onlinehandel verlagert habe.