Viertimpfung nun ab 60 Jahren empfohlen

In Österreich ist ab sofort die Auffrischungsimpfung gegen Covid-19 – also der vierte Stich – bereits ab 60 Jahren empfohlen. Das Nationale Impfgremium (NIG) senkte in seiner heute aktualisierten Anwendungsempfehlung die Altersgrenze von zuletzt 65 Jahren.

Zusätzlich sollen sich Risikopersonen ab zwölf Jahren ebenfalls eine Auffrischung holen. Bis Ende August wird außerdem der „Totimpfstoff“ von Valneva verfügbar sein, teilte das Gesundheitsministerium mit.

Empfehlung von EU-Behörde

Die Änderung bei der Viertimpfung folgt dem Vorgehen der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) sowie des European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC). „Mit der Empfehlung für eine Auffrischungsimpfung bereits ab 60 Jahren vereinheitlichen wir die Empfehlung gemäß den europaweiten Vorgaben und sorgen so für mehr Klarheit in der Kommunikation“, wurde Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) in der Aussendung zitiert.

Entwicklungen in der Pandemie und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass ältere Personen ebenso wie Risikogruppen nach wie vor das höchste Risiko für schwere Verläufe von Covid-19 haben, hieß es weiter. Neue wissenschaftliche Analysen ergaben, dass bereits Personen ab 60 Jahren von einer früheren Auffrischungsimpfung profitieren.

Frühestens vier Monate nach Grundimmunisierung oder Infektion

Die Auffrischungsimpfung soll frühestens vier Monate, jedenfalls aber ab sechs Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung mit drei Impfungen oder nach einer PCR-bestätigten Infektion erfolgen.

Gesunden, immunkompetenten Personen von zwölf bis 59 Jahren ist eine Auffrischungsimpfung laut Anwendungsempfehlung weiterhin „nicht allgemein empfohlen“. Auf persönlichen Wunsch soll aber auch diesen Personen eine Auffrischungsimpfung nicht vorenthalten werden.