Notverordnung für Mellach wird Energielenkungsbeirat vorgelegt

Die Verordnung für die Reaktivierung des klimaschädlichen Kohlekraftwerks in Mellach wird morgen dem Energielenkungsbeirat vorgelegt, wie das Klimaministerium von Leonore Gewessler (Grüne) heute mitteilte.

Betroffen sind auch Kraftwerke, die sowohl mit Gas als auch mit Öl betrieben werden können. Ziel ist, dass Energieversorger und Industrie im Fall eines Gasmangels oder Lieferstopps andere Brennstoffe wie Kohle, Öl und Biomasse einsetzen.

Ministerium: Kosten für Umrüstung werden ersetzt

Konkret werden alle Kraftwerke, Fernheizwerke und Industrieunternehmen mit einer vertraglich vereinbarten Höchstleistung „von mehr als 50.000 kWh pro Stunde“ verpflichtet, die entsprechenden Anlagen zu prüfen und alle Vorkehrungen zu treffen, um im Notfall mit einem anderen Energieträger als Gas den Betrieb fortzuführen.

Die Verordnung richtet sich somit an alle Großverbraucher von Erdgas, die technisch, wirtschaftlich und rechtlich in der Lage sind umzurüsten. „Da es sich um eine Energielenkungsmaßnahme handelt, werden die Kosten für die Umrüstung den betroffenen Unternehmen zur Gänze ersetzt“, so das Ministerium.

Zweidrittelmehrheit im Hauptausschuss nötig

Nach dem Energielenkungsbeirat kommt die Verordnung in den Hauptausschuss des Nationalrates, wo für den Beschluss eine Zweidrittelmehrheit benötigt wird. Das heißt, die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne brauchen für den Beschluss eine der beiden großen Oppositionsparteien SPÖ oder FPÖ.

Wie es in der Aussendung des Klimaministeriums weiter hieß, wird die Umstellung bis zur Heizperiode heuer nur in einigen wenigen großen Anlagen – hauptsächlich in Kraftwerken – möglich sein. Die Vorkehrung biete jedoch im Ernstfall einen wichtigen Hebel, um den Gasverbrauch zu reduzieren und dafür zu sorgen, dass die Gasreserven länger anhalten.