E-Control mit Verordnung zum möglichen Gasmangel

Die Energieregulierungsbehörde E-Control hat heute eine Verordnung in Begutachtung geschickt, die helfen soll, bei einem Gasmangel besser über die Runden zu kommen. Novelliert wird die Gasmarktmodellverordnung 2020.

So wird etwa definiert, dass die strategische Gasreserve dafür verwendet werden darf, dass der Druck im Gasnetz bei einem Lieferstopp nicht absinkt. Das ist vor allem relevant für Gaskraftwerke, die hohe Anforderungen an den Druck haben. Gasverbraucherinnen und -verbraucher mit hoher Leistung werden zudem verpflichtet, sich schon vorsorglich für das Handelsystem (FlexMOL) zu registrieren, um dann im Notfall schneller Gasmengen handeln zu können.

Für Tirol und Vorarlberg, die nicht an das österreichische Gasnetz angeschlossen sind, sondern über Deutschland versorgt werden, wird geregelt, dass jene Gasmenge, die bei den Speichern Haidach und Seven Fields entnommen wird, an der Grenze wieder zurückgegeben wird. Zu diesem Punkt soll auch noch ein Abkommen zwischen Österreich und Deutschland unterschrieben werden.