Gesundheitsplanung: Gesetz hielt vor VfGH stand

Das seit zehn Jahren bestehende Planungssystem der österreichischen Gesundheitsinfrastruktur hat – mit Einschränkungen – den Test durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bestanden. Sowohl was das Prinzip der Zielsteuerung als auch die regionalen und den österreichischen Strukturplan Gesundheit betrifft, gab es keine Bedenken. Auch die Bedarfsprüfung für selbstständige Ambulatorien hielt der Prüfung stand.

Was aus Sicht des VfGH allerdings fehlt, ist die Zustimmung der Länder zur Einsetzung der Gesundheitsplanungs GmbH, die Pläne für verbindlich erklären kann. Die Vollziehung des Gesundheitswesens unterliegt nämlich dem System der mittelbaren Bundesverwaltung.

Die Errichtung eigener Bundesbehörden für solche Angelegenheiten bedarf daher der Zustimmung der Länder. Das gilt auch dann, wenn Aufgaben der Bundesverwaltung einem selbstständigen Rechtsträger zugewiesen werden, so der VfGH heute.

Die Aufhebung tritt mit Jahresende 2023 in Kraft, bis dahin ist eine gesetzliche Reparatur möglich. „Durch die Aufhebung entsteht ein grundsatzfreier Raum, in dem die Länder – trotz allfälliger Pflichten aus einer Art.-15a-B-VG-Vereinbarung – entscheiden können, ob sie die Gesundheitsplanungs GmbH weiterhin mit der Verbindlicherklärung betrauen oder nicht“, erläuterte der VfGH die Folgen, sollte es dazu nicht kommen.