Katastrophenalarm bald auch direkt auf Handy

Neben dem Sirenenalarm soll künftig auch eine automatische Nachricht auf das Handy vor einem extremen Unwetter warnen. Die Verordnung zum „Public Warning System“ ist nach Angaben des zuständigen Finanzministeriums nun in die vierwöchige Begutachtung gegangen. Öffentlich abrufbar war der Entwurf jedoch nicht.

Bis das neue Warnsystem in der Praxis funktioniert, dauert es freilich noch, denn die Mobilfunkbetreiber und die warnenden Stellen müssen erst ihre Infrastruktur dafür aufbauen.

Zum Einsatz kommen soll die „Cell Broadcast“-Technologie für Katastrophenwarnungen bei verschiedenen Ereignissen, etwa schweren Unwettern, wie sie die vergangenen Tage über Österreich gezogen sind, aber beispielsweise auch Terroranschlägen.

„Cell Broadcast“ ist laut Angaben aus dem Finanzministerium, wo die Digitalagenden beheimatet sind, eine eigenständige Technologie für die Nachrichtenübertragung, die nicht auf SMS basiert. Die Warnung kommt als eine Art Push-Nachricht auf das Handydisplay.

Experten: System läuft nicht über Rufnummer

Beim Sturm am Donnerstag hätte das Alarmierungssystem hilfreich sein können, meinte Harald Eitner, Leiter der steirischen Katastrophenschutzabteilung, in der „Kleinen Zeitung“ (Samstag-Ausgabe): „Weil ich kurzfristig in der Lage bin, jeden einzelnen Handybenutzer anzusprechen, wären fünf Minuten davor auch früh genug gewesen.“

Ein Vorteil des Systems ist laut Fachleuten, dass man sich nicht extra anmelden muss und dabei auch keinerlei Daten gesammelt würden, da es nicht über die Rufnummer läuft. Die Technologie macht sich zunutze, dass sich jedes Handy in Funkmasten der Umgebung einwählt – wenn eine Landeswarnzentrale also etwa eine Extremwetterlage feststellt, kann sie regional eine Push-Nachricht als Warnung ausschicken.

Nachteil des Ganzen: Der Aufbau des „Cell Broadcast“-Warnsystems erfordert die Errichtung einer eigenen Infrastruktur bei den Mobilfunkbetreibern und bei den behördlichen Stellen, die Warnungen auslösen können (die neun Landeswarnzentralen und das Innenministerium). Die Mobilfunkbetreiber und die warnenden Stellen müssen nun ihre Infrastruktur entsprechend den Vorgaben der Verordnung aufbauen.

Systemaufbau soll noch heuer starten

Der Systemaufbau soll im zweiten Halbjahr 2022 erfolgen, „der Wirkbetrieb hängt allerdings auch von der Geschwindigkeit ab, mit der die Mobilfunkbetreiber ihre Infrastruktur aufbauen“, hieß es in der Aussendung des Staatssekretariats – es ist also offen, wann das System tatsächlich starten kann. Dabei lässt die Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie ohnehin schon auf sich warten.