4,7 m2: Paris geht gegen Vermietung von Kleinstwohnung vor

Klein, kleiner, noch kleiner – in Paris werden zahlreiche Ein-Zimmer-Wohnungen vermietet, die unvorstellbar und oft auch unzulässig winzig sind. In einem haarsträubenden Fall geht die Stadt nun gegen die Vermietung eines 4,7 Quadratmeter großen Apartments vor, für das ein Kellner eine Monatsmiete von 550 Euro bezahlt, wie die Zeitung „Le Parisien“ berichtete.

Wenn der 42-Jährige auf sein Hochbett klettert, ist Akrobatik gefragt, denn es gibt nur 50 Zentimeter Platz zwischen Matratze und Zimmerdecke. „Ich komme nur zum Schlafen her, ansonsten ist es deprimierend“, meinte er. Die Stadt hat das Zimmer inzwischen für unbewohnbar erklärt und will dem Kellner zivilrechtlich beistehen.

Sechs Bewerber für illegal kleine Wohnung

Das Gesetz schreibt eigentlich vor, dass eine Wohnung mindestens aus einem Hauptraum mit einer Oberfläche von mindestens neun Quadratmetern, einer Deckenhöhe von wenigstens 2,20 Metern oder einem Volumen von 20 Kubikmetern bestehen muss.

In diesem Fall hatte die Vermieterin einfach ein Volumen von 24 Kubikmetern in den Mietvertrag geschrieben, das Doppelte der tatsächlichen Größe, wie die Zeitung schrieb. Kellner Massi, der aus Algerien stammt, zahlte 2018 bei seiner Ankunft in Paris 300 Euro an eine Immobilienagentur, mit sechs anderen Kandidaten stand er für das Zimmer an.

Frühere Dienstbotenzimmer

Der Fall von Massis Minizimmer illustriere die Wohnungskrise in Frankreichs Hauptstadt, sagte der Sprecher des Vereins „Recht auf Wohnen“ (DAL), Jean-Baptiste Eyraud, dem „Parisien“. Vermieter nutzten das aus und böten unmögliche Quartiere an. Wie ein Verantwortlicher der Wohnbehörde der Stadt erklärte, gibt es in Paris 58.000 frühere Dienstbotenzimmer, die „Chambres de bonne“, die weniger als acht Quadratmeter groß seien und teils auch vermietet würden.