Übergewinnsteuer: Modell von AK und ÖGB

Energiekonzerne freuen sich derzeit über beträchtliche Gewinne infolge des Ukraine-Krieges, während die hohen Energiepreise für die Bevölkerung eine Belastung sind. Die Arbeiterkammer (AK) und der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) legen nun ein Modell zur Besteuerung der Übergewinne im Energiesektor vor. Insgesamt sollen dabei 1,5 bis 2,2 Mrd. Euro pro Jahr zur Finanzierung von Antiteuerungsmaßnahmen winken. Für Investitionen in erneuerbare Energieträger gibt es Abzugsmöglichkeiten.

„Keine sachliche Rechtfertigung“

AK und ÖGB fordern von der Regierung die baldige Einführung einer Sondersteuer auf Übergewinne. „Mit dem Modell wird es in Österreich, wie in anderen europäischen Ländern auch, die Möglichkeit geben, die Übergewinne der Energiekonzerne abzuschöpfen, damit sie tatsächlich den vielen zugute kommen“, so AK-Präsidentin Renate Anderl. „Es gibt keine sachliche Rechtfertigung für Übergewinne, daher braucht es diese Steuer, die Menschen in dieser besonderen ökonomischen Krise und der Rekordinflation langfristig unterstützt“, sagte ÖGB-Chef Wolfgang Katzian.

Auf Basis der Bilanzen der wichtigsten Energieunternehmen – darunter Verbund und OMV – sind der AK und dem ÖGB zufolge mit vier bis fünf Mrd. Euro pro Jahr an Übergewinnen zu rechnen. Für Investitionen in erneuerbare Energien können davon eine bis 1,5 Mrd. Euro abgezogen werden. Dadurch sollen Anreize, in erneuerbare Energien zu investieren, erhalten bleiben. Übergewinnsteuern standen jüngst in der Kritik, weil sie auch Anbieter erneuerbarer Energie treffen würden und damit die Abkehr von fossilen Energieformen verzögern und die Abhängigkeit von russischem Öl und Gas verlängern könnten.

Abschöpfung von 60 bis 90 Prozent der Übergewinne

Besteuert werden sollen Energieunternehmen in Österreich, Ausnahmen sind dabei für Kleinstunternehmen bis zu einem Umsatz von einer Mio. Euro vorgesehen. Insgesamt sieht das Modell eine Abschöpfung von 60 bis 90 Prozent der Übergewinne vor. Übergewinne werden dabei als Gewinne definiert, die über den durchschnittlichen Referenzgewinn der Jahre 2019 bis 2021 hinausgehen.