Schulstart ohne Test- und Maskenpflicht

Das Schuljahr 2022/23 wird ohne verpflichtende Tests und Maskenpflicht beginnen. „Wie in allen anderen Lebensbereichen gilt es auch im Schulbereich, mit Covid-19 leben zu lernen“, wird im Rundschreiben des Bildungsministeriums betont.

Tests und Maskenpflicht sind im Variantenmanagementplan der Regierung in der aktuellen Phase der Pandemie nur anlassbezogen und befristet vorgesehen. So dürfen etwa Schulen selbst bis zu zwei Wochen Antigen-Tests oder Masken vorsehen.

Zu Schulbeginn empfiehlt das Ministerium außerdem auf freiwilliger Basis die Durchführung von Tests: Wie schon im Vorjahr sollen die Schülerinnen und Schüler nach Möglichkeit am ersten Schultag bereits mit einem gültigen (PCR-)Test an die Schule kommen.

Außerdem werden in der ersten Schulwoche am Montag, Dienstag und Mittwoch an allen Schulen Antigen-Tests angeboten, die Schüler, Lehrer und Verwaltungspersonal nutzen können. Für die zweite Schulwoche bekommen die Schüler auf Wunsch drei Antigen-Schnelltests für die Verwendung daheim mit, um sich etwa Sonntagabend oder Montagfrüh zu testen.