Hofburg-Wahl: Drei Bewerber erhielten „Nachfrist“

Die Bundeswahlbehörde hat heute drei Bewerbern um das Amt des Bundespräsidenten eine „Nachfrist“ für die Vorlage der notwendigen 6.000 Unterstützungserklärungen gewährt. Tags zuvor endete die Frist für die Einbringung der Wahlvorschläge. Sieben der elf eingebrachten Vorschläge waren ausreichend unterstützt, vier nicht. Einer dieser vier gilt wegen des fehlenden Kostenbeitrags von 3.600 Euro als nicht eingebracht, gab die Behörde gestern gegenüber der APA bekannt.

Damit können drei der Bewerber noch bis Dienstag (24.00 Uhr) weitere Unterschriften sammeln. Eingereicht haben ihren Vorschlag am Freitag trotz fehlender Unterstützungserklärungen Wolfgang Ottowitz, David Packer, Johann Peter Schutte und Robert Marschall. Wer von ihnen keinen Kostenbeitrag beigebracht hat, gab die Wahlbehörde nicht bekannt.

Neuerliche Zählung

Freilich wäre es eine Überraschung, sollte sich der Stimmzettel damit weiter vergrößern – das legt zumindest ein Blick in die Vergangenheit nahe: So nutzte etwa Marschall schon bei seinem Antritt 2016 die Nachfrist – und hatte dann am Ende dennoch nicht einmal ein Viertel der nötigen Unterstützer.

Nach Ablauf der Nachfrist am Dienstag zählt die Wahlbehörde noch einmal die Unterstützungserklärungen. Am Donnerstag tritt sie dann neuerlich zusammen, um (wie vom Gesetz vorgesehen am 31. Tag vor der Wahl) die Wahlvorschläge abzuschließen und kundzumachen. Dann können die Stimmzettel in Druck gehen. Insgesamt wurden bis zur Frist elf Wahlvorschläge bei der Bundeswahlbehörde abgegeben.