UNO „zutiefst besorgt“ über Todesurteile im Iran

Die UNO ist „zutiefst besorgt“ über Todesurteile gegen zwei lesbische Aktivistinnen im Iran. „Wir sind zutiefst besorgt über die Todesurteile, die gegen zwei LGBT-Aktivistinnen im Iran verhängt wurden“, erklärte die Sprecherin des UNO-Menschenrechtsbüros, Liz Throssell, gestern. Die beiden Frauen seien unter dem „vagen und weit gefassten Vorwurf“ der „Korruption auf Erden“ verurteilt worden, beklagte sie. Ihre Gerichtsverfahren seien zudem offenbar weder fair noch rechtsstaatlich gewesen.

Die beiden 24 und 31 Jahre alten Frauen waren von einem Islamischen Revolutionsgericht in der Stadt Urmia im Nordwesten des Landes zum Tode verurteilt worden. Bei dem Vorwurf „Korruption auf Erden“ handelt es sich um die schwerwiegendste Anklage im Rechtssystem der Islamischen Republik, die meist bei Verstößen gegen die Scharia erhoben wird.

Die beiden Frauen wurde Aktivisten zufolge vorgeworfen, Homosexualität „befördert“ zu haben. Homosexualität ist im Iran verboten. Das iranische Strafgesetzbuch stellt gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen für Männer und Frauen ausdrücklich unter Strafe.