Länder sollen Übergewinne von Stromerzeugern umverteilen

Im Kampf gegen die hohen Energiepreise will die EU-Kommission den Mitgliedsstaaten vorschreiben, übermäßige Gewinne von Stromerzeugern abzuschöpfen und mit den Erlösen Haushalte und Unternehmen zu entlasten.

Einem Verordnungsentwurf zufolge, welcher der Nachrichtenagentur AFP heute vorlag, soll eine Obergrenze für den Preis pro Megawattstunde Strom eingeführt werden, den die Produzenten erzielen dürfen.

Gewinne nach Merit-Order-Prinzip

Ist der Preis an den Strombörsen höher, soll die Differenz an die Regierungen der EU-Länder fließen, die damit wiederum Hilfsprogramme finanzieren sollen. Das soll für Energieunternehmen gelten, die Strom unter anderem aus Wind- und Solarenergie sowie Kernkraft herstellen – nicht aber für Gaskraftwerke. Ein genauer Preis fehlte laut AFP in dem Entwurf noch, die Rede war aber von 180 Euro pro Megawattstunde (MWh).

Aktuell erzielen Produzenten von Öko-, Kohle- und Atomstrom nach Kommissionsangaben enorme Gewinne. Denn auf dem europäischen Strommarkt gilt das Merit-Order-Prinzip, wonach die Kosten der letzten zur Deckung der Nachfrage herangezogenen Stromquelle den Preis für alle Marktteilnehmer bestimmen. Derzeit sind das die Gaskraftwerke. Das treibt die Strompreise in die Höhe.

„Solidaritätsabgabe“ für fossile Energie

Laut dem Kommissionsvorschlag will die Brüsseler Behörde außerdem eine verpflichtende „Solidaritätsabgabe“ von Öl-, Gas- und Kohlekonzernen erheben. Diese soll sich danach richten, um wie viel der Gewinn im Jahr 2022 im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen ist.