Abtreibung in Ungarn: Frauen müssen sich Herztöne anhören

Frauen, die in Ungarn abtreiben lassen wollen, müssen sich künftig die Herztöne des Embryos in ihrem Bauch anhören. Das geht aus einer Verordnung von Innenminister Sandor Pinter hervor, die in der Nacht auf heute im Ungarischen Amtsblatt erschien.

Eine Frau muss bei der Beantragung eines Schwangerschaftsabbruchs eine fachärztliche Bescheinigung vorweisen, der zufolge ihr „die Faktoren, die auf das Vorliegen der Lebensfunktionen des Embryos hinweisen, auf eindeutige Weise zur Kenntnis gebracht wurden“.

Die auch im Ungarischen umständlich klingende juristische Formulierung bedeutet Medienberichten zufolge, dass sich Frauen vor dem Schwangerschaftsabbruch die Herztöne ihre Embryos anhören müssen. Die Regelung tritt am Donnerstag in Kraft.

Fristenlösung bei Abtreibungen

In Ungarn gilt für Abtreibungen eine Fristenlösung. Frauen können sich bis zur zwölften Woche auf eine persönliche Krisensituation berufen. Zudem gibt es eine Beratungspflicht. Der seit 2010 regierende Ministerpräsident Viktor Orban gibt sich gerne als Vorkämpfer für christliche Werte und für das Ideal der traditionellen Familie.

Zugleich ist sich der Rechtspopulist des Umstands bewusst, dass ein nahezu umfassendes Abtreibungsverbot – wie im rechtsnational regierten Polen – in seinem Land äußerst unpopulär wäre. Die jüngste Verschärfung erhöht allerdings nach Einschätzung von Frauenrechtsorganisationen den Druck auf Frauen, die sich durch eine ungewollte Schwangerschaft ohnehin schon in einer äußerst schweren Lage befinden.

Die Idee, das Anhören der embryonalen Herztöne zur Bedingung für einen Schwangerschaftsabbruch zu machen, geht auf die rechtsextreme Partei Mi Hazank (Unsere Heimat) zurück. Die Gruppierung zog nach der Wahl im vergangenen April erstmals ins Parlament ein. Obwohl zur Opposition gehörig, erhält sie in regierungsnahen Medien immer wieder Zuspruch und Unterstützung.