Zadic will bedeutende Reform bei Weisungsrecht

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) will die Vorschläge der 26-köpfigen Arbeitsgruppe zur Änderung des Weisungsrechts umsetzen. Im APA-Interview sprach sie von einem „sehr gelungenen Konzept“.

Sie glaube, dass der Zugang, über Weisungen nicht mehr die Ministerin, sondern unabhängige Dreiersenate entscheiden zu lassen, auf mehrheitliche Zustimmung stoßen könne. Ihr Ressort soll nun auf der Basis der Vorschläge ein Gesetz ausarbeiten, parallel will sie mit ÖVP und Opposition sprechen.

Zweidrittelmehrheit nötig

Die Justizministerin betonte, dass es sich um die „größte Justizreform der Zweiten Republik“ handle. Für diese werde es auch eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung zumindest von Teilen der Opposition brauchen.

Zunächst gilt es aber die ÖVP zu überzeugen. Sie wisse, dass es auch dem Koalitionspartner wichtig sei, „dass die Justiz vor politischem Einfluss geschützt wird und es zu einer noch klareren Trennung von Justiz und Politik kommt“, so Zadic. Das sei wichtig, denn in einer Demokratie dürfe es nicht einmal den Anschein geben, „dass es sich manche in der Justiz richten können“.

Skepsis bei Parlamentsausschuss

Dass statt der Ministeriumsspitze nun Dreiersenate über Weisungen entscheiden könnten, brächte die Justiz jedenfalls auf noch unabhängigere Beine. Daher unterstützt Zadic auch, dass es keinen ständigen Ausschuss im Parlament geben soll, der die Arbeit des Trios quasi überwacht.

Die ÖVP hatte hier auf entsprechende parlamentarische Kontrolle gepocht. Die Justizministerin wiederum betonte, dass die Politik keine Informationen aus laufenden Strafverfahren erhalten dürfe, etwa wo eine Hausdurchsuchung stattfinden werde.

Sehr wohl sollten aber die bestehenden parlamentarischen Kontrollinstrumente weiter angewendet werden können. Das heißt, die Arbeit von Untersuchungsausschüssen soll wie bisher möglich sein wie das Interpellationsrecht über parlamentarische Anfragen.

Dass das vorgeschlagene Modell zu kompliziert sein könnte, glaubt Zadic nicht. Sie verwies darauf, dass sich der Vorschlag an den der europäischen Staatsanwaltschaft anlehne.

Generalstaatsanwaltschaft angedacht

Laut dem Endbericht der 26-köpfigen Arbeitsgruppe soll die Weisungsspitze zwar bei der Generalstaatsanwaltschaft landen, nicht aber bei der Person des (erst zu schaffenden) Generalstaatsanwalts. Dieser soll bei der Generalprokuratur angesiedelt sein und diese auch leiten.

Die Person muss die Voraussetzungen für das Richteramt erfüllen. Laut Vorschlag der Arbeitsgruppe endet die Amtszeit mit dem 65. Lebensjahr, davor gibt es keine Befristung.

Weisungen sollen aber nicht dem Generalstaatsanwalt oder der Generalstaatsanwältin obliegen. Zuständig dafür sollen ein bis zwei Dreiersenate sein, um „maximale Unabhängigkeit“ zu gewährleisten.