Begutachtungsfrist endet: Einige Kritik an UVP-Novelle

Heute endet die Begutachtungsfrist für die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G). Ziel des Gesetzes ist es, den schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien zu ermöglichen, auch wenn etwa die Energieraumplanung auf Landesebene fehlt.

Dass der Ausbau schneller gehen muss, darüber herrscht in den Stellungnahmen Einigkeit, an Kritik an der Novelle selbst mangelt es dennoch nicht.

Die Novelle sieht unter anderem vor, dass in Bundesländern, in denen es keine Energieraumpläne gibt, Gemeinden über die Errichtung einer Anlage entscheiden dürfen. Zudem wird Vorhaben für die Energiewende künftig ein hohes öffentliches Interesse zugesprochen. Damit sollen Beschwerden keine aufschiebende Wirkung mehr haben.

Über 30 Stellungnahmen

Zu dem Entwurf von Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) gingen bisher über 30 Stellungnahmen ein. Die Kritikpunkte reichten von Ineffizienzen im Verfahren über mangelnde Ressourcen zur Umsetzung bis zu überschießenden Genehmigungskriterien. Mehrfach positiv bewertet wurde dagegen die Besserstellung von Bürgerinitiativen auch im vereinfachten Verfahren.

Das Fehlen von dem UVP-Verfahren vorgelagerten Planungsebenen und mündlichen Vorverhandlungen ist etwa ein Kritikpunkt. Diese wären wichtig, um Konflikte, die oft erstmals im UVP-Verfahren aufkämen, schon im Vorfeld lösen zu können, schreibt unter anderem die Arbeiterkammer (AK). Klimaschutzfragen wie zu indirekten CO2-Emissionen und Bodenschutz ließen sich nur bedingt im Rahmen des UVP-Verfahrens klären.

„Überschießend und nicht dienlich“

In eine ähnliche Kerbe schlägt das Wirtschafts- und Arbeitsministerium, das die „neuen und für den Projektwerber aufwendig nachzuweisenden Genehmigungskriterien“ zu CO2-Emissionen und zum Bodenschutz kritisch betrachtet. Es sei „überschießend und der Rechtssicherheit nicht dienlich“, diese Probleme im Rahmen des UVP-Verfahrens lösen zu wollen.

Mangel beim Personal von Behörden und Gerichten ist ein weiterer Kritikpunkt, auch des ÖVP-geführten Bildungsministerium, das dadurch Verzögerungen befürchtet. Die Umweltbewegungsallianz Ökobüro stößt sich wie die AK an den Plänen für Geldzahlungen als Ausgleichsmaßnahmen. Die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde abzuschaffen ist dem Ökobüro ebenfalls ein Dorn im Auge.

Die Bewertung „hohes öffentliches Interesse“ wird mehrfach als problematisch eingestuft, darunter vom Landwirtschaftsministerium, das darauf hinweist, dass weiter eine Abwägung verschiedener öffentlicher Interessen nötig sei. Auch die österreichischen Umweltanwälte und -anwältinnen kritisieren, der UVP-Entwurf verabsäume eine ausgewogene Abwägung zwischen Energiewende und Naturschutz sowie Schutz der Biodiversität.