Mehr Vorgaben für Staaten und Firmen in Krisen

Zum Schutz des gemeinsamen Binnenmarkts will die Europäische Kommission Unternehmen und EU-Staaten in Krisenfällen wie der CoV-Pandemie weniger Spielraum für Alleingänge lassen. So sollen etwa Staaten Maßnahmen verboten werden können, die die Reisefreiheit einschränken, oder Firmen im Extremfall verbindliche Vorgaben gemacht werden können – etwa bestimmte Aufträge bevorzugt zu behandeln, wie die Brüsseler Behörde heute mitteilte.

Konkret soll es drei Phasen geben: Planung, Wachsamkeit und Notfall. Zwangsmaßnahmen für Firmen sollen erst möglich sein, wenn der Notfallmodus ausgerufen wurde. Das kann etwa der Fall sein, wenn es bereits zu schwerwiegenden Störungen im Binnenmarkt gekommen ist. Der Notfallmodus soll zudem auf sechs Monate begrenzt sein.

„Binnenmarkt funktionsfähig machen“

„Die Covid-19-Krise hat es deutlich gemacht: Wir müssen unseren Binnenmarkt jederzeit funktionsfähig machen, auch in Krisenzeiten“, teilte EU-Kommissionsvizepräsidentin Margrethe Vestager mit. Vor allem zu Beginn der Pandemie hatten etliche Länder wieder Grenzkontrollen eingeführt, riesige Staus störten zum Teil Lieferketten.

Der für Industrie zuständige Kommissar Thierry Breton betonte: „Wir müssen besser darauf vorbereitet sein, die nächste Krise zu antizipieren und darauf zu reagieren.“ Die EU-Staaten und das EU-Parlament müssen nun über die Vorschläge beraten. Bevor sie verbindlich in Kraft treten können, müssen beide Institutionen einen Kompromiss aushandeln.