VfGH verhandelte über zinslose CoV-Kreditmoratorien

Wegen der pandemiebedingt gesetzlich gestundeten Kredite, für die Banken keine Zinsen verlangen dürfen, haben mehr als 400 österreichische Banken den Verfassungsgerichtshof (VfGH) angerufen. Sie sehen einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz und einen Eingriff in ihr Eigentum. Heute gab es eine öffentliche Verhandlung zu der Causa.

Eine Entscheidung der Verfassungsrichterinnen und -richter steht noch aus. Beide Parteien müssen weitere Informationen nachreichen.

Auslöser für den Antrag der Banken, dem sich 403 Institute angeschlossen haben, war ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) gegen die BAWAG Ende 2021, aus dem hervorging, dass für die Zeit der gesetzlichen Kreditmoratorien – vom 1. April 2020 bis 31. Jänner 2021 – nicht nur keine Verzugszinsen, sondern auch keine Sollzinsen, also normale Vertragszinsen, verrechnet werden dürfen.

Im 2. Covid-19-Justiz-Begleitgesetz, in dem Sonderregeln zur Entlastung der von der Pandemie betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen wurden, war das nicht eindeutig geregelt.