Energiekostenzuschuss für Betriebe: Gespräche im Finale

Nach wochenlangen Verhandlungen soll heute im Ministerrat der Energiekostenzuschuss für Unternehmen präsentiert werden. Die Detailverhandlungen in der türkis-grünen Koalition laufen zwar noch, auf die wichtigsten Eckpunkte dürfte man sich aber schon geeinigt zu haben, wurde aus Verhandlerkreisen gestern Nachmittag mitgeteilt. Gefördert werden 30 Prozent der Mehrkosten vom Vorjahr. Der Betrieb von Heizschwammerln dürfte nicht subventioniert werden.

Fokus auf „energieintensive“ Unternehmen

Unterstützt werden sollen „energieintensive“ Unternehmen – gemeint sind für die Regierung jene Betriebe, deren Energie- und Strombeschaffungskosten bei mindestens drei Prozent des Produktionswerts liegen. Gefördert werden 30 Prozent der Mehrkosten vom Vorjahr, hieß es gestern.

Die Förderhöhe des Energiekostenzuschusses soll aus vier Stufen bestehen, die sich am EU-Krisenrahmen orientieren. Für kleinere Betriebe ist eine Pauschallösung geplant. Den Zuschuss soll es rückwirkend mit Frühjahr 2022 geben. Insgesamt ist laut Regierungskreisen über eine Mrd. Euro für die Fördermaßnahme veranschlagt, in Verhandlerkreisen ging man zwischenzeitlich laut APA-Informationen sogar von 2,5 Mrd. Euro aus.

Offenbar zähes Feilschen

Das Feilschen zwischen ÖVP und Grünen hat sich recht zäh gestaltet, wie von Verhandlern zu hören war. Die Grünen hätten Auflagen gegen Energieverschwendung verlangt, um die Förderung beantragen zu können: Außenbeheizung etwa mittels Heizschwammerln im Gastgarten wäre nach Wunsch der Ökopartei ebenso ein Ausschlussgrund von der Förderung wie offene Geschäftslokaltüren, die Beleuchtung von Schaufenstern bis weit nach Geschäftsschluss oder Flutlicht auf der Skipiste. Die Wirtschaft tobte darob, weil damit einzelne Branchen – vor allem Gastronomie, Wintertourismus und der Handel – in ihrem Geschäftsmodell benachteiligt würden, hieß es.

Doch nunmehr scheint sich die Koalition darauf verständigt zu haben, dass es tatsächlich bestimmte Voraussetzungen für die staatliche Hilfe gibt: In Zeiten der Energiekrise wolle man bei den Förderauflagen darauf achten, dass diese Energiesparrichtlinien beinhalten, hieß es aus Regierungskreisen. Ähnlich wie bei der Stromkostenbremse für die privaten Haushalte werde ein Teil der Energiekosten gefördert – im Fall des Energiekostenzuschusses 30 Prozent der Mehrkosten.

Die Förderung wolle man mit klaren Auflagen zum Energiesparen zusätzlich untermauern. Nach APA-Informationen dürfte die ÖVP dem Koalitionspartner in der für die Grünen auch symbolisch wichtigen Frage der Heizschwammerln entgegenkommen. Die Grünen wiederum könnten dafür auf das Flutlichtverbot verzichten, weil dabei rechtlich ohnehin schwierig wäre, zwischen Luxusskigebiet und Kinderfußballtraining zu differenzieren, hieß es hinter vorgehaltener Hand.

Durchgesetzt haben sich die Grünen offenbar mit ihrem Wunsch, dass Betriebe, die den Zuschuss bekommen, keine Boni an Spitzenmanager auszahlen dürfen. Eine entsprechende Regelung, dass die Unternehmen in gewissen Fällen Managerboni nicht ausschütten dürfen, soll in der Richtlinie, die am Mittwoch durch den Ministerrat gehen soll, enthalten sein.