100-Euro-Scheine
ORF.at/Christian Öser
Klimabonus

Holprig durch die erste Auszahlungsrunde

Seit Anfang September läuft die Auszahlung des Klimabonus – nicht immer reibungsfrei. Wenig verwunderlich, birgt doch ein Projekt in dieser Größe das Potenzial für Irritationen. Wer bekommt das Geld wann? Warum der eine per Überweisung und der andere per Gutschein? Und wieso kam auch für manch Verstorbenen noch ein Bonus? Vieles davon lässt sich erklären – doch bei manchem bleibt zumindest Verwunderung zurück.

Der September neigt sich dem Ende zu – und damit geht auch die erstmalige Auszahlung des Klimabonus in Österreich langsam dem Ende zu. Bis Mitte Oktober sollen alle Überweisungen getätigt und alle Gutscheine verschickt sein, heißt es aus dem Finanzministerium. Rund 8,6 Millionen Menschen sollen dann die Zahlung erhalten haben, die sich pro erwachsener Person aus 250 Euro Klimabonus und 250 Euro Teuerungsbonus zusammensetzt. Für minderjährige Kinder gibt es die Hälfte.

Laut der vom Klimaschutzministerium betriebenen Infoseite zum Klimabonus landeten bis Donnerstagabend bei rund sechs Millionen Menschen die Zahlung bereits auf dem Konto. An rund 900.000 Menschen erging bereits ein Brief mit Gutscheinen in der entsprechenden Höhe. Dabei folgt die Auszahlung keiner alphabetischen Reihung oder anderen Systematik wie Alter oder Wohnort. Deshalb kann es sein, dass manche Personen in einem Haushalt den Bonus bereits erhalten haben und andere noch darauf warten. Das mag für Irritationen sorgen, ist aber durch das Quasi-Zufallsprinzip erklärbar.

Zwei Kinder, zwei Auszahlungswege

Für Verwunderungen sorgte bei manchen zuletzt aber auch die Frage, wer den Bonus nun überwiesen und wer per Post in Form von Gutscheinen bekommt. Erst einmal keine Erklärung hatte etwa eine Wiener Familie mit zwei Kindern, eines 14, das andere 17 Jahre alt: Für beide Kinder beziehen die Eltern Familienbeihilfe. Doch während der Klimabonus für das jüngere Kind überwiesen wurde, kam er für das ältere über den Gutscheinweg.

Infos des Ministeriums

Das Klimaschutzministerium hat eine eigene Infoseite zum Klimabonus eingerichtet.

Darüber hinaus kann man sich unter der Woche zwischen 8.00 und 18.00 Uhr mit weiteren Fragen an die Hotline 0800 8000 80 wenden.

Im Klimaministerium hat man dafür freilich eine Erklärung: Wenn das 17-jährige Kind noch heuer den 18. Geburtstag feiert, dann steht ihm bereits der volle Bonus zu. Zugleich darf in so einem Fall der Bonus aber nicht mehr auf das Konto der Empfängerin oder des Empfängers der Familienbeihilfe überwiesen werden. Hat das Kind selbst noch kein Konto bei FinanzOnline, bleibt nur der Weg über den Brief mit Gutscheinen.

Frage der „Aktualität“

Aber auch Menschen mit einem aktiven FinanzOnline-Konto bekamen in den vergangenen Tagen und Wochen statt einer Überweisung einen Brief. Im Klimaschutzministerium hat man auch dafür Erklärungen parat. Bei FinanzOnline müssten „aktuelle Kontodaten“ hinterlegt sein, so das Ministerium. Aktuell heißt in der Definition des Ministeriums: Die Kontodaten wurden entweder zwischen Jänner 2020 und dem 22. Juli aktualisiert, oder das Finanzamt überwies in dieser Zeit erfolgreich Geld auf das entsprechende Konto. Sei beides nicht der Fall, werde auf die Gutscheinvariante zurückgegriffen, so das Ministerium.

Aus der Frist mit 22. Juli erklärt sich auch, warum das Geld in manchen Fällen auch an bereits Verstorbene bezahlt wurde. Verstarb jemand nach diesem Datum, wurde aber noch nicht aus dem Melderegister gelöscht, kommt es dennoch zur Auszahlung. Das Geld muss dann nicht zurücküberwiesen werden, sondern geht in die Erbschaft über.

Verknüpfung mehrerer Datenquellen

Doch zurück zur Aufteilung zwischen Überweisung und Gutscheinen: Letztere kommen auch bei Personen zum Einsatz, die nur ein Firmenkonto bei FinanzOnline haben. Das betrifft zum Beispiel viele Selbstständige. Allerdings scheint es auch Fälle zu geben, wo die Kontodaten zwar aktuell waren und dennoch vom Postler oder der Postlerin ein Brief mit Gutscheinen gebracht wurde. Die „Kleine Zeitung“ berichtete von einem solchen Fall in Kärnten. Der Betroffenen sei dann bei der eigens eingerichteten Hotline gesagt worden, es habe in einzelnen Fällen Fehler bei der Datenübertragung gegeben. Weshalb die automatische Überweisung gescheitert sei.

Klimabonus-Gutscheine
ORF.at/Viviane Koth
Für mehr als eine Million Menschen kommt der Klimabonus heuer in Gutscheinform

Wie kann es dann aber im Gegenzug sein, dass Menschen, die gar kein FinanzOnline-Konto haben, dennoch den Bonus auf ihrem Konto wiederfinden? Grundsätzlich ist das Onlineportal des Finanzministeriums nicht die einzige Möglichkeit, wie das für die Auszahlung zuständige Klimaministerium an die Kontodaten gelangen kann.

Im Rahmen der Auszahlung würden „Daten aus dem Melderegister, dem Finanzministerium, dem Sozialministerium und den Pensionsversicherungsanstalten miteinander verknüpft“, so das Ministerium. Das heißt zum Beispiel, dass Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld oder Studienbeihilfe den Bonus per Überweisung bekommen sollten. Das Gleiche gilt für Pensionistinnen und Pensionisten. Und wer in jüngster Zeit dem Finanzamt – auch abseits von FinanzOnline – Kontodaten übermittelt hat, kann ebenfalls mit einer Überweisung rechnen.

Vollmacht mit eingeschränkten Möglichkeiten

Kommt das Geld doch per Gutschein, dann in einem eingeschriebenen RSa-Brief. Dieser darf grundsätzlich nur vom Empfänger oder der Empfängerin selbst entgegengenommen werden. Es sei denn, es liegt eine Postvollmacht oder eine notariell beglaubigte Vollmacht vor. Extra für den Klimabonus wurde aber noch eine weitere Vollmacht eingeführt. Das entsprechende Formular wurde in den vergangenen Wochen an alle Haushalte per Post geschickt.

Anders als eine Postvollmacht oder eine Vollmacht aus dem Notariat ist diese Variante gratis. Sie hat allerdings eine Einschränkung: Mit ihr kann der Gutscheinbrief von einem oder einer Bevollmächtigten nur an der Wohnungstür entgegengenommen werden. Trifft der Postler oder die Postlerin niemanden zu Hause an und wird der Brief in einer Poststelle zur Abholung hinterlegt, hilft die Klimabonus-Vollmacht nicht weiter. Wer den Brief in Vertretung für jemanden von der Post holen will, braucht dafür dann doch wieder eine Postvollmacht oder eine notarielle Vollmacht.

Wer also weiß, dass er eine längere Zeit im Ausland sein wird, und sichergehen will, dass jemand anderer die Gutscheine von der Post holen kann, sollte zumindest eine Postvollmacht abschließen. Drei Wochen bleiben die eingeschriebenen Briefe auf dem Postamt. Werden sie in dieser Zeit nicht abgeholt, gehen sie zurück an den Empfänger – sprich das Klimaschutzministerium. Um zu erfahren, wie man in einem solchen Fall dann doch noch an den Klimabonus kommt, sollten sich Betroffenen an die Servicehotline wenden, so das Ministerium.

Vornamen als Hürde

Doch auch wer es in den vergangenen Tagen auf die Post schaffte, um den hinterlegten Brief abzuholen, wurde bisweilen auf eine Probe gestellt. Nicht nur bildeten sich gerade in Wien in manchen Postämtern längere Schlangen von Menschen, die alle dasselbe Begehr hatten. Manche mussten die Postmitarbeiterinnen und -mitarbeiter erst einmal wieder nach Hause schicken.

Da die Grunddaten über die Empfänger aus dem Melderegister kommen, sind auf den Briefen alle dort eingetragenen Vornamen des Empfängers angeführt. In vielen Lichtbilddokumenten wie Reisepass oder Führerschein steht aber – der Praxistauglichkeit halber – nur der erste Vorname. Das wiederum reicht der Post nicht, weshalb eben viele noch einmal kommen mussten – diesmal mit der Geburtsurkunde.

Keine Zahlen von Bank

Zwar können die von Sodexo ausgestellten Gutscheine in zahlreichen Geschäften eingelöst werden. Viele Empfänger wollen sie freilich gleich in Bargeld einlösen, was bei allen Filialen der zur Post gehörenden bank99 möglich sein sollte – zumindest theoretisch. In der Praxis gab es zuletzt immer wieder Berichte von Menschen, denen eine Auszahlung verweigert wurde, weil die Filiale nicht genügend Bargeld lagernd hatte. Gerade am Land sind viele bank99-Filialen Teil von Post-Partnern, also Geschäften, die auch eine Poststelle betreiben.

Schild der Post Bank99
ORF.at/Christian Öser
Wer seine Gutscheine in Bargeld umtauschen möchte, muss zur bank99 gehen

Eine mangelnde Vorbereitung will sich die bank99 aber nicht vorwerfen lassen. Die Bank habe sich auf den „verstärkten Ansturm“ von Kundinnen und Kunden vorbereitet und „ist definitiv in der Lage, die Auszahlung dessen österreichweit adäquat zu gewährleisten“, hieß es gegenüber ORF.at. „Bei der österreichweiten Abwicklung von Gutscheinen in dieser Größenordnung ist es aber nie vollkommen ausschließbar, dass es zu Spitzen kommt, die wir in der Regel gut abfedern.“

Wie viele Menschen bisher tatsächlich ihre Gutscheine in Bargeld eingelöst hätten, wollte die Bank aber nicht sagen. „Ich bitte um Verständnis, dass wir dazu keine Zahlen nennen können“, so die Sprecherin. Ähnlich verschlossen zeigte sich die Bank auch bei der Frage, ob der Ansturm den Erwartungen entspräche oder diese übertroffen habe. „Um uns gut auf die Einlösung der Gutscheine vorzubereiten, haben wir natürlich Planungen und Prognosen erstellt. Ich bitte um Verständnis, dass wir auf diese hier nicht näher eingehen werden“, so die Antwort der Bank.