U-Ausschuss: Vorarlberg verweigert Aktenlieferung

Die Vorarlberger Landesregierung kommt der Aufforderung des ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschusses nach einer Lieferung von Akten definitiv nicht nach. Eine entsprechende Frist ist abgelaufen, das Land sieht jedoch die ergänzenden Beweisanforderungen des Ausschusses „entsprechend der Fragestellung korrekt beantwortet und die Beantwortung hinreichend begründet“. Will der Ausschuss die Akten doch noch sehen, muss er den Verfassungsgerichtshof (VfGH) damit beschäftigen.

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) wird bezichtigt, für ein Inserat im Magazin des Vorarlberger Wirtschaftsbundes („Vorarlberger Wirtschaft“) Gegenleistungen bei Behördenverfahren angeboten zu haben. Anhand der Akten wollen die Abgeordneten selbst überprüfen, ob Amtsträger in Verfahren Vorteile gewährten oder von diesen Amtsträgern Vorteile gefordert wurden. Seitens des Landes wurde das bereits im Juni verneint.

Fall für den VfGH?

Wallner hat bereits vor dem Sommer eine 188-seitige Liste abgeliefert, in der es um 755 Verfahren ging – gewerberechtliche, wasserrechtliche und umweltrechtliche bei Unternehmen, die in der „Vorarlberger Wirtschaft“ inseriert hatten. Die der Liste zugrundeliegenden Akten wurden aber nicht nach Wien übermittelt, weil bei der Durchsicht aller möglicherweise relevanten Akten und Dokumente kein Bezug zum Untersuchungsgegenstand gefunden worden sei, wie Florian Themeßl-Huber, Leiter der Vorarlberger Landespressestelle, damals erklärte.

„Die diesbezügliche Rechtsmeinung des Landes wird von einem unabhängigen Gutachter gestützt. Auch nach vertiefter Prüfung konnte kein Bezug zum Untersuchungsgegenstand festgestellt werden, was die Übermittlung von Akten nach Rechtsmeinung des Landes ausschließt“, hieß es. In der Sache habe der Landeshauptmann von Vorarlberg nach einer aufwendigen und umfangreichen Untersuchung all jene Informationen geliefert, die er liefern durfte und liefern musste. Will sich der U-Ausschuss – das Verlangen wird inhaltlich von FPÖ, Grünen und NEOS unterstützt – damit nicht zufriedengeben, muss er den VfGH bemühen.