Alexander Van der Bellen und Dominik Wlazny
APA/Helmut Fohringer
Wlazny Dritter

Reihung mit Briefwahlstimmen nun fix

Bereits am Wahltag ist klar gewesen, dass sich Alexander Van der Bellen im ersten Wahlgang zum zweiten Mal das Bundespräsidentenamt sichern kann. Offen blieb hingegen, wer sich den – freilich nur symbolisch bedeutsamen – dritten Platz hinter dem zweitplatzierten FPÖ-Kandidaten Walter Rosenkranz holt. Mit der Auszählung der Briefwahlstimmen ist die Reihung und damit der Ausgang des knappen Rennens nun fix: Bierpartei-Chef Dominik Wlazny wurde Dritter – vor Tassilo Wallentin.

Van der Bellen erzielte inklusive der rund 807.000 am Montag ausgewerteten Wahlkarten 56,69 Prozent der Stimmen – erwartungsgemäß konnte er mit den Briefwahlstimmen noch zulegen (die Urnenwahl bescherte ihm 54,6 Prozent), und zwar noch etwas stärker als von Hochrechnern erwartet. Von den 795.101 gültigen Briefwahlstimmen entfielen fast zwei Drittel (genau 65,26 Prozent) auf ihn. 2.299.592 Österreicher und Österreicherinnen gaben dem Amtsinhaber ihre Stimme.

Der zweitplatzierte Rosenkranz kam letztlich auf 17,68 Prozent der Stimmen – ohne Briefwahlstimmen war er noch bei 19,1 Prozent gelegen. Hinter den beiden kam es infolge der Wahlkartenauszählung zur Rochade. War Wallentin ohne Wahlkarten noch vor Wlazny gelegen (8,4 zu 8,2), drehte sich das mit den Briefwahlstimmen schließlich um – wenn auch äußerst knapp: während Wlazny 8,31 Prozent der Stimmen holte, kam Wallentin letztlich auf 8,07.

Ergebnis BP22
Bundesministerium für Inneres

An der Reihenfolge der übrigen Kandidaten änderte sich nichts mehr, Ex-FPÖ/BZÖ-Politiker Gerald Grosz kam auf 5,57 Prozent der Stimmen, MFG-Chef Michael Brunner kam auf 2,11 Prozent. Beide büßten noch ein wenig durch die Briefwahl ein. Fast unverändert blieb das Ergebnis von Schuhfabrikant Heinrich Staudinger. Er hatte im am Sonntag verlautbarten Ergebnis ohne Wahlkarten 1,56 Prozent und Montag nach der Briefwahlauswertung 1,59 Prozent.

Die Wahlbeteiligung ist mit der Briefwahl auf 65,19 Prozent gestiegen; am Sonntag in der Urnenwahl war sie noch mit mageren 52,50 Prozent ausgewiesen. Damit fiel die Beteiligung heuer um 3,31 Prozentpunkte geringer aus als die des ersten Wahlganges 2016 – und ist insgesamt die zweitschwächste. 4.148.079 der 6.363.389 Wahlberechtigten haben ihr Stimmrecht genutzt, 4.056.731 Stimmen wurden gültig abgegeben.

Wlazny kam in Wien auf Platz zwei

In Wien konnte Wlazny gar Platz zwei erreichen – er landete damit in der Bundeshauptstadt noch vor Rosenkranz. Er überholte dank der Briefwahlstimmen den FPÖ-Volksanwalt, der in der Urnenwahl in Wien vor ihm gelegen war. Schließlich kam Wlazny in Wien auf 10,7 Prozent, Rosenkranz auf 10,44 Prozent, wie aus den veröffentlichten Ergebnissen hervorgeht – mehr dazu in wien.ORF.at.

Wien ist das einzige Bundesland, in dem Wlazny Platz zwei erobern konnte, also besser war als Rosenkranz und Wallentin. In den meisten Bundesländern wurde der Arzt und Musiker Vierter – und das blieb im Burgenland, Kärnten, Salzburg und der Steiermark auch mit der Auswertung der Wahlkarten am Montag so. Nur in Tirol und Vorarlberg ist (auch samt Briefwahl) Wlazny Dritter vor Wallentin.

Angelobung am 24. Jänner

Aus Sicht des Amtsinhabers Van der Bellen ist es fix – er steuert auf seine zweite Amtszeit zu. Davor muss aber seine erste noch enden. Wie vor sechs Jahren wird er am 26. Jänner vor der Bundesversammlung angelobt. Der große Abstand zur Wahl ist einerseits nötig, um genug Zeit für eine etwaige Stichwahl zu haben – und andererseits, damit der Verfassungsgerichtshof noch vor dem geplanten Angelobungstermin über eine mögliche Anfechtung entscheiden kann.

Am 17. Oktober tagt die Bundeswahlbehörde und verlautbart – nach allfälligen Korrekturen – das „amtliche“ Endergebnis per Anschlag auf der Amtstafel des Innenministeriums bzw. im Internet. Ab diesem Zeitpunkt können die Kandidaten die Wahl beim VfGH anfechten.

Die Kandidaten können theoretisch nach Auszählung aller Stimmen die „ziffernmäßigen Ermittlungen“ der Landeswahlbehörden bezweifeln. Dann können deren Zustellungsbevollmächtigte binnen 48 Stunden (also bis Mittwoch) schriftlich bei der Bundeswahlbehörde Einspruch einlegen. Dabei geht es nicht um die Auszählung, sondern nur um die Berechnung des Ergebnisses. Ob es wieder eine Anfechtung gibt, weiß man spätestens am 24. Oktober – und ob eine solche erfolgreich war, vier Wochen später.